Der Kanton spricht dürftige zwei Wochen Vaterschaftsurlaub

Von: Michèle Dünki-Bättig und Anna-Lea Imbach

Der Regierungsrat begnügt sich mit dem gesetzlichen Minimum und führt lediglich zwei Wochen Vaterschaftsurlaub ein. Ein Recht auf einen unbezahlten Urlaub von einem Monat erhalten nur ein Teil der Angestellten. Der VPOD ist enttäuscht über diese uneinheitliche und mutlose Umsetzung.

Der Regierungsrat begründet die kurze Dauer des Urlaubs mit der gegenwärtigen Finanzlage des Kantons: Eine Ausweitung des Vaterschaftsurlaubs sei nicht vertretbar. Angesichts der kürzlich kommunizierten 499 Millionen Franken Gewinn im Krisenjahr 2020 ein nicht nachvollziehbarer Entscheid.

Der VPOD begrüsst zwar, dass der Lohn während des Vaterschaftsurlaubs zu 100% ausbezahlt wird und der Urlaub auch Frauen zusteht, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Frau leben, die ein Kind gebärt. Damit erübrigen sich aber die positiven Punkte der Umsetzung.

Der Regierungsrat entscheidet sich gegen die Schaffung von Stellvertretungen für die Dauer des Vaterschaftsurlaubs und des unbezahlten Urlaubs. Weiter fehlt bei den Lehrern im Gegensatz zum übrigen Personal das Recht auf einen unbezahlten Urlaub von einem Monat. Ob ein Urlaub gewährt wird, ist damit von der Willkür der jeweiligen Schulgemeinde abhängig. Damit nimmt der Kanton seine Verantwortung als Arbeitgeber nicht wahr.

Auch bei der Bezugsart des Urlaubs werden die Lehrpersonen benachteiligt. Diesen können sie im Gegensatz zum restlichen kantonalen Personal nur wochen- und nicht tageweise beziehen. Dies wird mit dem Arbeitszeitmodell der Lehrpersonen, dem neuen Berufsauftrag, der nicht die gesamte Arbeitszeit erfasst, begründet. Statt diese unsinnige Form der Teil-Zeiterfassung grundlegend zu überdenken, wird sie mit der vorliegenden Gesetzesänderung weiter zementiert.

Während der Bund und die Stadt Zürich für ihre Angestellten auf vier Wochen Vaterschaftsurlaub setzen, belässt es der Kanton beim gesetzlichen Minimum von zwei Wochen und des einmonatigen unbezahlten Urlaubs. Michèle Dünki-Bättig, Co-Präsidentin des VPOD Zürich bemerkt: «Die Angestellten des Kantons Zürich tragen zum finanziellen Erfolg desselben bei – und trotzdem verpasst der Kanton auch hier die Chance, sich als fortschrittlicher und attraktiver Arbeitgeber zu zeigen. Eine Entscheidung, die die Bedürfnisse der erwerbstätigen Eltern hintenanstellt»

Stellungnahme zu den Umsetzungsplänen des Kantons vom Januar 2021