Musiklehrpersonen arbeiten zu viel. Der VPOD fordert Entlastung

Von: Anna-Lea Imbach

Eine vom MuV.vpod in Auftrag gegebene Arbeitszeitstudie der gfs Zürich deckt auf, dass Musiklehrpersonen deutlich zu viel arbeiten. Der MuV.vpod fordert die Musikschulen, die zuständigen Gemeinden und den Kanton auf, ihre Verantwortung für eine Entlastung und eine Aufwertung des Berufs zu übernehmen.

Die Musikbildung hat in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert, was auch in den Volksabstimmungen immer wieder zum Ausdruck kam. Auf den Berufsalltag von Musiklehrpersonen blieb eine positive Wirkung aus. Im Gegenteil: Die Belastung hat in den letzten Jahren zugenommen. Gemäss Arbeitszeitstudie von gfs Zürich arbeiten Musiklehrpersonen im Kanton Zürich bei einer 100 %-Anstellung im Schnitt jedes Jahr 128 Stunden bzw. 3 Wochen zu viel.

Hohe Kosten – tiefe Pensen

Die Anstellung von Musiklehrpersonen, die mehrheitlich über einen Hochschulabschluss verfügen, decken nur einen Bruchteil der Kosten für die benötigte Infrastruktur, die Instrumente, Weiterbildungen, die Beschaffung des Materials und das Üben auf dem Instrument. Die Anstellungen sind flexibel, je nach Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schüler, und oft sind nur Anstellungen mit Kleinstpensen an mehreren Schulen möglich. Das führt zu hohen persönlichen Fahrkosten und einem grossen Reiseaufwand, der nicht als Arbeitszeit gilt. Die Anstellung bei mehreren Arbeitgebern zu tiefen Pensen hat zudem negative Auswirkungen auf die Altersvorsorge.

Rahmenbedingungen verbessern

Mit der Annahme der Musikschulinitiative steht endlich die gesetzliche Verankerung der Musikschulen an, womit die Festigung des Status der Musikbildung und der Musikschullehrpersonen möglich ist. Der Umsetzungsvorschlag der Bildungsdirektion steht noch aus. Der Kanton hat damit die Gelegenheit, die Anstellungsbedingungen der Musiklehrpersonen zu verbessern und kantonal zu harmonisieren. Nicht nur die Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig davon, wo sie wohnen, von einer hohen Schulqualität profitieren, sondern auch die Musiklehrpersonen sollen Anstellungsbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglicht, von ihrem Beruf gut zu leben. Aus diesem Grund fordert der MuV.vpod, dass

  • die Musiklehrpersonen fixe Pensen erhalten. Das Risiko der schwankenden SuS-Zahlen soll nicht auf die Lehrpersonen abgewälzt werden.
  • Kleinstpensen wo immer möglich vermieden werden.
  • die Musikschulen im Kanton Zürich sich um einheitliche Pensionskassenlösungen bemühen. Mit guten Lösungen für Kleinpensen und Mehrfachbeschäftigungen.
  • eine Zeiterfassung zur Anwendung kommt, die die Arbeitsbelastung der Musiklehrpersonen auch tatsächlich erfasst!
  • das Problem des unbezahlten zeitlichen Mehraufwandes gelöst wird. Und zwar durch eine Reduktion des Arbeitsaufwandes oder durch das Bereitstellen zusätzlicher Ressourcen.

Die wichtigsten Resultate der Studie von gfs Zürich

Klar ist, dass es DIE Musiklehrperson im Kanton Zürich nicht gibt; ihre Arbeitsweisen und Arbeitszeiten sind sehr unterschiedlich. Dass sie mit anspruchsvollen Rahmenbedingungen zu kämpfen haben, haben sie aber gemeinsam:

Die Mehrheit, rund 80 % der Musiklehrpersonen, sind Teilzeit angestellt. Dabei hat die Hälfte der Musiklehrpersonen ein 60 %-Pensum oder weniger. Die Hälfte der Musiklehrkräfte ist an mehreren Schulen gleichzeitig angestellt. Die Arbeitszeiten einer Musiklehrperson orientieren sich an den Randzeiten des Volksschulunterrichts und verteilen sich, auch bei kleinen Pensen, auf mehrere Tage. Auch übers Jahr gesehen sind die Schwankungen in der Arbeitsbelastung sehr gross.

Die detaillierte Arbeitszeiterfassung hat ergeben, dass Musiklehrpersonen, auf ein 100 %-Pensum berechnet, pro Jahr 128 Stunden mehr arbeiten, als ihr Pensum dies vorsieht. Das sind ca. 11 Stunden mehr pro Monat oder 3 Wochen pro Jahr. Die zeitliche Überbelastung besteht vor allem im Bereich, der über den Unterricht hinaus für die Schule geleistet wird. Dieser Bereich ist nur bedingt vom Anstellungsgrad der Musiklehrpersonen abhängig, weshalb Musiklehrpersonen mit tiefen Anstellungsgraden relativ mehr Überstunden leisten – dies ist ein allgemein bekanntes Phänomen der Teilzeitarbeit. Da Teilpensen überproportional häufig bei Lehrpersonen der Musikgrundlagenausbildung MAG vorkommen, was wiederum mehrheitlich Frauen betrifft, machen diese überproportional viele Überstunden.


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20.01.2021 Arbeitszeitstudie MuV.vpod PDF (905.7 kB)