Am 7. März 2021 können die Stimmberechtigten im Kanton Zürich über die Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG) ab. Mit der Änderung des Gesetzes will der Kanton die Observation von Sozialhilfebeziehenden durch Sozialdetektiv*innen auf eine rechtliche Grundlage stellen.
Der Regionalvorstand des VPOD Zürich hat an seiner Sitzung vom 26. Januar 2021 die Nein-Parole gefasst. Der VPOD spricht sich dezidiert gegen den Einsatz von Detektiv*innen in der Sozialhilfe aus, wie er dies bereits in der Vergangenheit und bei den Sozialversicherungen getan hat.
Der VPOD vertritt seine Mitglieder in der Sozialen Arbeit. Sie sind Fachpersonen, die dazu ausgebildet sind, die Armutsbetroffenen zu unterstützen. Mit der Unterstützung geht die Begleitung und damit auch eine angemessene, der Situation angepasste Form der Kontrolle unter Berücksichtigung der Grundrechte einher. Diese Kontrolle an Detektive auszulagern, denen sozialarbeiterische Kompetenzen fehlen, lehnen wir entschieden ab! Wir fordern stattdessen ein, dass den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern ausreichend Zeit dafür zugestanden wird, ihr Arbeit als Fachpersonen wahrnehmen zu können. Im Zentrum ihrer Arbeit stehen die Menschen und die Menschenrechte.
Der VPOD wehrt sich dagegen, dass Armutsbetroffene unter Generalverdacht gestellt werden. Wir streben nach sozialer Gerechtigkeit und fordern, dass Armutsbetroffene im Sinne der Bundesverfassung unterstützt werden. Die Bundesverfassung hält nämlich fest, dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst. Die Forderung nach einem Einsatz von Detektiven verstärkt das Misstrauen und die Stigmatisierung von Armutsbetroffenen, die bereits heute von sozialer und institutioneller Diskriminierung betroffen. Gegen diese Diskriminierung können sie sich aufgrund fehlender Mittel oft nicht wehren. Nicht zu unterschätzen ist zudem die psychische Belastung, welche die im Raum stehende Androhung eines Einsatzes von Detektiven, die in die Privatsphäre eindringen, auslösen kann. Eine solche Androhung kann gar verhindern, dass Armutsbetroffene notwendige und ihnen auch zustehende Leistungen in Anspruch nehmen. Dadurch kann sich die sonst schon prekäre Situation von ganzen Familien verschärfen.
Der VPOD steht dafür ein, dass Armutsbetroffene vor staatlicher Willkür und Sozialdetektiven geschützt und der Stigmatisierung entgegengewirkt werden kann. Dafür brauchen wir entsprechend ausgebildete Fachpersonen in der Sozialen Arbeit und die entsprechenden Ressourcen für diese Fachpersonen.
Weitere Argumente unter https://www.sozialschnueffler-nein.ch/