Umfrage beim akademischen Nachwuchs der Uni Zürich

Von: Sandra Ceresa

Vollzeit arbeiten und nur Teilzeit bezahlt werden? Wir finden: Das geht nicht. Doch leider ist das beim akademischen Nachwuchs an der Universität Zürich nicht selten der Fall. Der VPOD führt darum vom 22.4 bis 14.5.21 eine Umfrage beim akademischen Nachwuchs durch.

Gemäss Personalverordnung der Universität Zürich müssen Angehörige des Lehrkörpers und des Mittelbaus (akademischer Nachwuchs und fortgeschrittene Forschende und Lehrende) keine persönliche Zeitbuchhaltung führen. Dies führt bei UZH-Angestellten, insbesondere im akademischen Nachwuchs, immer wieder zu problematischen Situationen: Viele arbeiten ein erheblich höheres Pensum als das, wofür sie bezahlt werden. Ohne visierte Zeitbuchhaltung ist es den Angestellten jedoch nicht möglich, für die vielen Überstunden eine Entschädigung einzufordern.

Wir finden, das geht nicht! Doktorierende, Postdoktorierende, Assistierende und wissenschaftliche Mitarbeitende*r leisten entscheidende Arbeit für Lehre und Forschung der UZH. Das muss möglich sein, ohne dass die Freizeit und das Wohlbefinden darunter leiden! Aus diesem Grund, macht der VPOD eine Umfrage beim akademischen Nachwuchs. Die Umfrage läuft bis am 14.5.21.

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