VPOD zieht Urteil ans Bundesgericht weiter

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Der VPOD akzeptiert das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes nicht, wonach das Universitätsspital USZ die Umkleidezeit der letzten Jahre nicht vergüten müsse. Er reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Am 8. Dezember 2021 haben wir unter dem Titel "Verwaltungsgericht legitimiert Gratisarbeit" das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes veröffentlicht und kommentiert: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Klage des VPOD gegen das Universitätsspital Zürich USZ abgewiesen. Es urteilt: Umkleidezeit ist Arbeitszeit, doch muss diese nicht unbedingt entschädigt werden. (hier lesen)

Nun hat der VPOD entschieden, gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen. Die Beschwerdeschrift von Rechtsanwalt Markus Bischoff, der den VPOD in diesen Fällen vertritt, argumentiert klar, dass ein solcher Entscheid rechtlich nicht haltbar ist und fordert die Entschädigung der Umkleidezeit für die letzten fünf Jahre:

Die Ansicht der Vorinstanz, für Umkleidezeit müsse kein Lohn bezahlt werden, lässt sich mit keinen sachlichen Gründen auf die kantonalen und bundesrechtlichen Normen stützen. Der Entscheid ist offensichtlich unhaltbar und verletzt eine unbestrittene Rechtsnorm in krasser Art und Weise.

In der 14seitigen Beschwerdeschrift wird dann detailliert dargelegt, weshalb das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts unhaltbar ist. Es liegt nun am Bundesgericht, dieses Urteil zu korrigieren. Wir rechnen mit einer Antwort des Bundesgerichts vielleicht schon vor den Sommerferien.