Ende November 2021 wurde der VPOD in vier separaten Schreiben von den kantonalen Kliniken eingeladen, im Rahmen einer Vernehmlassung Stellung zu nehmen zu den geplanten Änderungen der Personalreglemente. Es geht dabei um diese Betriebe:
- Universitätsspital Zürich USZ
- Kantonsspital Winterthur KSW
- Psychiatrische Universitätsklinik PUK
- integrierte Psychiatrie Winterthur / ZH Unterland ipw
Die urspränglich auf Mitte Dezember äusserst knapp gesetzte Frist wurde verlängert bis Ende Januar. Nun liegt die Stellungnahme des VPOD zu dieser Vernehmlassung vor. Der VPOD weist sowohl das Vorgehen (formelles Verfahren) als auch das vorgelegte Personalreglement (inhaltliche Änderungen) in aller Deutlichkeit zurück. Er hält unter anderem fest:
Die Abstimmung über die Pflegeinitiative am 28. November und die mehr als deutliche Mehrheit für ein JA sowohl auf nationaler wie kantonaler Ebene haben gezeigt, dass die Bevölkerung für bessere Anstellungsbedingungen im Gesundheitswesen einsteht. Der Gegenvorschlag, der auch von den Spital- und Klinikdirektoren und ihrem Dachverband unterstützt wurde, ist mehr als deutlich abgelehnt worden. Auch deshalb kann es nicht angehen, dass jetzt einseitig mit diesen Spitaldirektoren über neue Arbeitsbedingungen verhandelt und ihnen freie Hand gegeben wird.
und weiter:
Die vorgeschlagenen Änderungen sind für den VPOD auch deshalb unannehmbar, weil schon jetzt festgehalten wird, dass aus betrieblicher Sicht weitergehende Ausnahmen vom kantonalen Personalrecht notwendig wären und dass weitere Schritte folgen müssten. Die jetzt auf dem Tisch liegenden Änderungen sollen also vor allem den Boden bereiten für weitergehende Massnahmen, die dann von den Spitaldirektionen – ohne Vernehmlassung und ohne Sozialpartner – direkt beschlossen werden könnten. Dies ist für den VPOD nicht akzeptabel.
Der VPOD fordert die kantonalen Gesundheitsbetriebe USZ, KSW, PUK und ipw auf, auf die geplanten Änderungen der Personalreglemente zu verzichten und stattdessen unter Einbezug der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich mit den anerkannten Personalverbänden Kontakt aufzunehmen, um auf Grundlage von Art. 6 Personalgesetz einen Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag und allenfalls darunter spezifische Betriebs-GAV für die kantonalen Kliniken zu erarbeiten.