Umkleidezeit: Arbeitsverweigerung der Behörden

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Der Kantonsrat verhandelt den Bericht der Geschäftsprüfungskommission - und segnet die Arbeitsverweigerung der Behörden ab, die Umkleidezeit nicht zu überprüfen. Rechtsanwalt Markus Bischoff lässt das so nicht gelten.

Im April 2020 hat der VPOD hat gegen die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich und das Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA eine Aufsichtsbeschwerde beim Kantonsrat eingereicht, weil sich diese weigern, die korrekte Erfassung der Arbeitszeit zu überprüfen und damit zu kontrollieren, ob die Umkleidezeit wie vom Seco verlangt als Arbeitszeit erfasst wird.

Inzwischen liegt der Bericht der Geschäftsprüfungskommission GPK des Kantonsrates vor: Die GPK segnet die Arbeitsverweigerung durch die Volkswirtschaftsdirektion unter FDP-Regierungsrätin Carmen Walker Späh und durch das ihr unterstellte Amt für Wirtschaft und Arbeit ab (hier der Auszug).

Am 21. März wurde der Rechenschaftsbericht der GPK im Kantonsrat behandelt. Markus Bischoff, Kantonsrat der Alternativen Liste AL und Rechtsvertreter des VPOD in den Klagen für die Umkleidezeit des Spitalpersonals, hat dazu Stellung genommen und der GRPK vorgeworfen, illegales Handeln abzusegnen. Hier sein Video-Statement im Kantonsrat.