USZ-Feindbild Berufsverband?

Von: Roland Brunner, VPOD Sekretär Sektion ZH Kanton

Ist das Universitätsspital Zürich USZ ein Wiederholungstäter bei der Einschüchterung der Angestellten? Oder kann das wirklich nur Zufall, Missverständnis oder Dummheit sein?

Mit einer breit angelegten Umfrage wurden Mitte März Kaderangestellte des USZ aufgefordert, Interessensbindungen bekanntzugeben. Alle erinnern sich an Vorfälle der letzten Monate und Jahre, wo in einem Skandal nach dem anderen öffentlich wurde, dass Ärzte Implantate einsetzten, an deren Herstellung sie selber finanziell beteiligt waren oder dass es in anderen Konstellationen klare Interessenskonflikte gab. Prinzipiell eine gute Sache also, so eine Deklaration der Interessensbindungen.

Aber wieder einmal hat das USZ dabei über die Stränge gehauen. Abgefragt wurde auch die Mitgliedschaft in Berufsverbänden. Das mit der Umfrage verschickte Merkblatt hält fest, anzugeben seien alle

«Mitgliedschaften in Berufsverbänden, beruflichen Vereinigungen und beruflichen Clubs (bspw. zur Pflege des beruflichen Netzwerkes) mit Ausnahme der für die Berufsausübung verpflichtenden Verbandsmitgliedschaften»

Die Mitgliedschaft bei SBK oder VPOD als zu deklarierende Interessensbindung? Einmal mehr vermittelte das USZ dem Personal die Botschaft, die Wahrnehmung seiner Interessen über eine Verbandsmitgliedschaft sei gegen die Interessen des USZ gerichtet und womöglich sogar illegal. Das stiess bei VPOD-Mitgliedern, die zur Teilnahme an der Erhebung aufgefordert wurden, auf Unverständnis. Der VPOD hat daraufhin beim USZ interveniert und festgehalten, dass

  • in der Verfassung der Schweiz die Koalitionsfreiheit festgeschrieben ist und damit das Recht aller Angestellten, in einer Gewerkschaft Mitglied und aktiv zu sein.
  • der VPOD anerkannter Sozialpartner des Kantons Zürich ist.

Wir haben festgehalten, dass wir die Frage nach einer VPOD-Mitgliedschaft respektive allgemein nach der Mitgliedschaft in einem Berufsverband als klaren Rechtsbruch und als Misstrauensvotum gegenüber dem Personal und dem VPOD erachten und forderten das USZ auf, unverzüglich

  • die Frage nach der Interessensbindung zu streichen.
  • alle bisher erhaltenen Informationen dazu aus den Datensätzen zu löschen.
  • alle bisher angeschriebenen Kaderangestellten explizit und schriftlich darauf hinzuweisen, dass diese Frage rechtswidrig war.

Für das USZ antwortete dr.iur. David Chaksad, Leiter Stab Spitaldirektion. Er hielt fest:

Gerne bestätige ich Ihnen hiermit, dass die Mitgliedschaft im VPOD nicht meldepflichtig ist – wie auch keinerlei sonstige politische Tätigkeit meldepflichtig ist. (...) Sollten am USZ nicht meldepflichte Daten eingegangen sein werden wir diese Datensätze löschen. Dies gilt auch für allfällige zukünftige nicht meldepflichtigen Eingaben.

Das Merkblatt wurde ergänzt mit der Formulierung

Zu Mitgliedschaften in politischen Vereinigungen wie bspw. Gewerkschaften oder politischen Parteien besteht keinerlei Meldepflicht.

Dass das USZ hier fälschlicherweise den VPOD als Gewerkschaft zur politischen Vereinigung wie eine Partei macht und die VPOD-Mitgliedschaft als politische Tätigkeit deklariert, ist eine Sache. Dies zeugt allenfalls von Unverständnis oder schlimmer davon, dass man versucht, die Mitgliedschaft im VPOD zu desavouieren und die Angestellten einzuschüchtern. Die Umfrage und das Merkblatt waren ja bereits verschickt und die Botschaft damit schon vermittelt, dass die Mitgliedschaft in einem Berufsverband eine deklarationspflichtige und damit potentiell schädliche Sache sei. Die auf Intervention des VPOD hin angebrachte Ergänzung im Merkblatt wurde nicht - wie vom VPOD verlangt - allen Empfänger:innen der Befragung nachgeliefert, um die ursprüngliche Aufforderung richtigzustellen. Und die Frage nach der Mitgliedschaft in einem Berufsverband bleibt auch mit der nachträglichen Ergänzung Teil der Befragung. Auf die erneute Nachfrage des VPOD beim USZ, welche Berufsverbände denn gemäss USZ deklarationspflichtig wären, kam keine Antwort mehr. Es bleibt also der Verdacht, dass hier einmal mehr eine bewusste und gezielte Einschüchterung der Angestellten betrieben wird.