Wir haben davon berichtet, dass das Regionalspital GZO Wetzikon die Arbeitszeit für Pflegefachkräfte im Dreischichteinsatz um 10 Prozent senkt (unser Beitrag dazu hier) und dass die kantonalen Spitäler USZ, KSW, PUK und ipw versuchen, sich aus dem Personalgesetz des Kantons Zürich zu verabschieden (die Vernehmlassungsantwort des VPOD dazu hier).
Nun haben drei Kantonsrät:innen der SP, Michèle Dünki-Bättig (Glattfelden), Pia Ackermann (Zürich), Andi Daurú (Winterthur) im Kantonsrat dazu eine Anfrage eingereicht. Hier der Text der Anfrage im Wortlaut:
Am 24. Januar 2022 berichteten die Medien über das Regionalspital Wetzikon, welches auf den Fachkräftemangel im Pflegebereich reagiert hat und die wöchentliche Soll-Arbeitszeit von Pflegefachkräften mit Schichteinsatz um 10% auf 37,8 statt wie bisher 42 Stunden pro Woche bei einer Vollzeitanstellung bei gleichbleibendem Lohn gesenkt hat.
Das Spital gibt als Begründung an, dass die Abstimmung über die Pflegeinitative gezeigt habe, wie gross die Belastung durch die Arbeit im Schichtbetrieb für die Pflegenden sei. Die Verkürzung der Arbeitszeit ist bis Ende 2023 befristet, dies im Hinblick auf die Umsetzung der angenommenen Pflegeinitative.
Derweil haben die vier kantonalen Spitäler USZ, KSW, PUK und IPW zur Vernehmlassung über ihre geänderten Personalreglemente eingeladen. Die Vorschläge wurden ohne Einbezug der Arbeitnehmerseite entwickelt und eine Senkung der Wochenarbeitszeit ist dabei nicht vorgesehen.
Die Anfragestellerinnen und der Anfragesteller bitten den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Pflegefachpersonen sind gesuchte Fachkräfte. Was unternimmt der Regierungsrat, um die Attraktivität der vier kantonalen Spitäler als Arbeitgeberin zu steigern?
- Was unternimmt der Regierungsrat, um den schleichenden Pflexit, den Ausstieg von Pflegefachkräften aus dem Beruf oder die Reduktion von Stellenprozenten aufzuhalten?
- Ist der Regierungsrat bereit, einen runden Tisch mit den anerkannten Sozialpartnern einzurichten, um nachhaltige Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Gesundheitsberufe zu erarbeiten?
- Ist der Regierungsrat bereit, mit den anerkannten Sozialpartnern einen Rahmen-GAV zu erarbeiten, wie dies in anderen Kantonen bewährte Praxis ist?
- Ist der Regierungsrat bereit, den Spitälern zweckgebundene Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Personalbestand damit zu sichern?