Knauser-Kanton ZH

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Egal wie gut die Rechnung des Kantons ausfällt, für das Personal gibt es nichts. Der Regierungsrat knausert auf Kosten der Angestellten.

Jedes Jahr das gleiche Trauerspiel: Zum Jahreswechsel (zwischen Weihnachten und Neujahr) schliesst die Verwaltung die Türen und Büros. Gemäss § 116 Abs. 4 der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO, LS 177.111) regelt der Regierungsrat die Schliessung sowie die ausfallende Arbeitszeit. Jedes Jahr macht der Regierungsrat einen Vorschlag und schickt diesen dann an die Personalverbände zur Vernehmlassung, um ihre Antworten dann zu ignorieren und zu beschliessen, was er sowieso vorgeschlagen hatte.

Konkret: Die Einheiten der Zentral- und Bezirksverwaltung werden von Freitag, 23. Dezember 2022, bis und mit Montag, 2. Januar 2023, geschlossen. In diese Zeit fallen fünf Arbeitstage. Die Schliessung wird damit – bei einem Beschäftigungsumfang von 100% – zu einem Ausfall von insgesamt 42 Stunden führen. Der Regierungsrat gibt sich dann grosszügig und schreibt:

Als Anerkennung der ausserordentlichen Leistungen des Personals der kantonalen Verwaltung im Rahmen der Coronakrise wird für den Jahreswechsel 2022/2023 teilweise auf die Kompensation der ausfallenden Arbeitszeit verzichtet. Der Kompensationsverzicht beläuft sich auf einen Arbeitstag bzw. auf 8:24 Stunden (bei einem Beschäftigungsumfang von 100%).

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) sowie der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) Schweiz begrüssen die vorgeschlagene Schliessung der Verwaltung und den Einbezug des 23. Dezember 2022. Sie bemängeln jedoch, dass ein Teil des Ferienanspruchs für die Verwaltungsschliessung eingesetzt werden müsse.
Die VPV beantragen wortreich, statt nur einem zwei Ferientage bei der Kompensation zu erlassen. Mit dem Einrechnen der bisherigen vom Regierungsrat gewährten zwei zusätzlichen Ferientage in den Ferienanspruch bedeute dies faktisch gesehen, dass anstelle der 5. Ferienwoche lediglich drei zusätzliche Ferientage gewährt würden. Die beiden bisherig gewährten zusätzlichen Ferientage seien in früheren Jahren als «Gewohnheitsrecht» immer gewährt worden. Das bedeute, dass die Mitarbeitenden neben der faktisch gekürzten zusätzlichen Ferienwoche für die «Zwangsschliessung» über Weihnachten/Neujahr nun auch noch diese Ferien ungefragt einsetzen müssten, was die VPV als störend empfinden.

Der VPOD beantragte im Rahmen der Vernehmlassung kurz und knapp, die 42 Arbeitsstunden zu streichen bzw. diese als Ferientage zur Verfügung zu stellen. In unserer Vernehmlassungsantwort haben wir begründet:

Dies rechtfertigt sich auch dadurch, dass andere, dem Personal zugutekommende Änderungen wie die Anpassungen beim BVK-Anschlussvertrag weiterhin nicht umgesetzt wurden und der Kanton dadurch entsprechende Einsparungen macht. Zudem kann dies als Corona-Bonus gelten, denn die Belastung durch die Pandemie ist derzeit sehr hoch und führt zu ständigen Personalausfällen und damit zu Sonderdiensten in allen Bereichen.

Der Regierungsrat ging auf beide Stellungnahmen nicht ein, sondern hielt an seinem Knauser-Antrag fest und meint lakonisch:

Mit der Änderung der VVO werden zur Stärkung des Kantons Zürich als attraktiver Arbeitgeber seit 1. Januar 2020 zusätzliche Ferientage gewährt. Mit dem vorliegenden Beschluss wird zudem den Anliegen der Personalverbände teilweise Rechnung getragen, es besteht aber kein Spielraum für weitere bezahlte Urlaubstage.

Für die Angestellten ist halt nichts billig genug. Der wie jedes Jahr völlig unerwartet gute Rechnungsabschluss ändert nichts daran.

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