Spitalplanung und Strukturbericht 2023

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Mit der Spitalplanung 2023 werden neue Spitallisten erstellt und die seit 1. Januar 2012 geltenden Listen abgelöst. Alle Spitäler mussten sich für einen Listenplatz bewerben, damit sie weiterhin in der Grundversorgung mit dem Kanton abrechnen können. Jetzt hat der VPOD zum Strukturbericht der Gesundheitsdirektion Stellung genommen.

Die Gesundheitsdirektion hat alle Vorschläge und Anträge, die der VPOD im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes SPFG gemacht hat, in den Wind geschlagen (Vernehmlassungsantwort des VPOD vom Juni 2019). Ausgehend von dieser Gesetzgebung war jetzt der Strukturbericht mit der provisorischen Zürcher Spitalliste 2023 in der Vernehmlassung. Der VPOD hat sich für seine Stellungnahme auf die Arbeit der SP abgestützt und diese übernommen.

Insbesondere halten VPOD und SP fest:

Der VPOD anerkennt die fundierte und umfassende Arbeit, die der Zürcher Regierungsrat mit dem vorliegenden Strukturbericht geleistet hat. Eine aktive Spitalplanung, welche die Versorgung der Zürcher Bevölkerung zugänglich und qualitativ hochstehend garantiert und gleichzeitig einer Überversorgung entgegenwirkt, ist auch im Sinne des VPOD.
Gleichzeitig kritisiert der VPOD die durch die neuen Spitalfinanzierung (KVG) entstandene Kultur, welche bei den Spitalplanungen immer mehr den Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz setzt. Hier wird sich der VPOD auch in Zukunft weiterhin stark dafür einsetzten, dass eine zugängliche, qualitativ gute Gesundheitsversorgung für alle an vorderster Stelle steht! In diesem Zusammenhang fordern wir den Kanton bzw. die GD auf, zusammen mit den betroffenen Regionen Uster und Affoltern und den Leistungserbringern vor Ort - inkl. den lokalen Behörden und Parteien - nach innovativen Lösungen für eine gute Grundversorgung für die Bevölkerung zu unterstützen.

Der VPOD kritisiert den durch die neuen Spitalfinanzierung (KVG) entstandenen, konstanten Konkurrenzkampf zwischen den Spitälern und den damit verbundenen finanziellen Druck. Dies wirkt sich nicht zuletzt auch negativ auf das Personal und die Betreuung der Patient:innen aus. Hinzu kommt der Kampf um lukrative Patient:innen mit Zusatzversicherungen, ohne die ein Spital kaum mehr kostendeckend betrieben werden kann. Gerade kleine Spitäler bringt dies zunehmend in Bedrängnis, wie wir am Beispiel des Spitals Affoltern und auch auch im Zusammenhang mit dem Spital Uster (Evaluationskriterium Kosteneffizienz) sehen. Was gerade für die betroffenen Regionen alarmierend tönt, ist leider eine absehbare Konsequenz der Spitalfinanzierung nach DRG-Logik.

Der VPOD verweist zudem auf seine im Juni 2019 verfasste Vernehmlassungsantwort zur Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes SPFG und hält explizit an den darin gemachten Vorschlägen fest.