«Für den VPOD unannehmbar!»

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Der VPOD trägt die Beschwerde mit, die mit den Vereinigten Personalverbänden VPV und dem SBK gegen die neuen Personalregelemente der vier kantonalen Kliniken/Spitäler eingereicht wurde.

Bereits in der Vernehmlassung hat der VPOD klar Stellung genommen gegen das Vorgehen und gegen den Inhalt dieser Personalreglemente, die von der Gesundheitsdirektion mit den Spitaldirektoren hinter dem Rücken des Personals und seiner Verbände verfasst wurden.

Die Vernehmlassungsantwort des VPOD vom 26. Januar 2022 hier

Auch im April dieses Jahres haben wir das Verhalten der Gesundheitsdirektion wieder angeprangert: Lautes Schweigen des Regierungsrates. Wir haben festgehalten: Der Regierungsrat des Kantons Zürich übt sich in beredetem Schweigen, wenn es um bessere Anstellungsbedingungen für das Gesundheitspersonal geht. Neuestes Beispiel: Seine Antwort auf eine eine Anfrage zur Attraktivität der kantonalen Spitäler als Arbeitgeber. Die Gesundheitsdirektion machte in ihrer Antwort klar, dass sie gegenüber dem Personal das tut, was sie schon seit langem tut: Abwarten:

Nach der Annahme der Pflegeinitiative im November 2021 sollten zudem auch die nächsten Umsetzungsschritte auf nationaler Ebene und deren Wirkung abgewartet werden, bevor weitere kantonale Massnahmen eingeleitet werden.

Entgegen dieser Aussage hat die Gesundheitsdiretion aber die Erarbeitung neuer Personalreglemente am Personal vorbei vorangetrieben. Die Geduld des Personals ist längst aufgebraucht. Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen wird weiter zunehmen - verstärkte Ausbildung hin oder her - weil viele den Beruf verlassen oder ihre Stellenprozente reduzieren, um den Druck und die Belastung überhaupt noch auszuhalten. So wird halt mit den Füssen abgestimmt, wenn der Regierungsrat nicht fähig oder willens ist zu handeln.

Michèle Dünki-Bättig, Copräsidentin des VPOD ZH, hält zur jetzt eingereichten Beschwerde fest:

«Die vorgeschlagenen Änderungen sind für den VPOD auch deshalb unannehmbar, weil schon jetzt festgehalten wird, dass aus betrieblicher Sicht weitergehende Ausnahmen vom kantonalen Personalrecht notwendig wären und dass weitere Schritte folgen müssten. Die jetzt auf dem Tisch liegenden Änderungen sollen also vor allem den Boden bereiten für weitergehende Massnahmen, die dann von den Spitaldirektionen – ohne Vernehmlassung und ohne Sozialpartner – direkt beschlossen werden könnten. Dies ist für den VPOD nicht akzeptabel.»

Die Medienmitteilung von SBK, VPOD und VPV zur Beschwerde gegen die neuen Personalreglemente