ZAG – a never ending story? (Update)

Von: Gabriel Meier & Roland Brunner, VPOD-Sekretäre Sektion ZH Kanton

Seit Jahren warten Lehrpersonen am Zentrum für Ausbildungen im Gesundheitswesen (ZAG) auf Lohnnachzahlungen. Der Regierungsrat übt sich in Hinhaltetaktik. Aber der VPOD lässt nicht locker: Mit einer Rechtsverweigerungsbeschwerde will der VPOD nötigenfalls das Verwaltungsgericht zu einem Entscheid und dessen Durchsetzung zwingen.

UPDATE zum Text vom 26.5.:

Kaum haben wir unseren Newseintrag am 26. Mai veröffentlicht, kam Post von der Anwältin. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai unseren Rekurs behandelt und (erwartungsgemäss) abgelehnt. Damit ist der Weg nun frei für den Weg an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.

Der Newseintrag vom 26.5.2022:

2013 wurden die Löhne der Berufsschullehrer:innen im Zentrum für Ausbildungen im Gesundheitswesen des Kantons Zürich (ZAG) endlich den anderen Berufsschullehrkräften im Kanton Zürich angepasst. Die Korrektur führte bei vielen Mitarbeitenden zu Lohnerhöhungen von über 1000 Franken pro Monat. Es geht also um viel Geld, das den Lehrkräften im ZAG seit der Eröffnung des Hauses im Jahr 2005 vorenthalten wurde. Dieser Erfolg war vor allem engagierten VPOD-Mitgliedern im ZAG zu verdanken, die sich mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft während Jahren für diese Korrektur eingesetzt hatten.

Seit dann warten die Lehrkräfte auf die für die Jahre 2008 bis 2013 ebenfalls geforderten Lohnnachzahlungen. Bei den regelmässigen Nachfragen im Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA wurde auf die aufwändigen Abklärungen verwiesen und um Geduld gebeten. Am 23.1.2015 traf beim VPOD endlich das Ergebnis ein: „Die weiteren Abklärungen ergaben, dass dem Gesuch von Lehrpersonen um rückwirkende Lohnnachzahlungen nicht entsprochen werden kann. Wir bitten um Kenntnisnahme.“ Eine schriftliche Begründung war nicht zu haben, lediglich die mündliche Erklärung, dass die rechtlichen Grundlagen für eine Lohnnachzahlung fehlen würden.

Damit gab sich der VPOD natürlich nicht zufrieden. Einmal mehr sah sich der VPOD gezwungen, gegen den Kanton rechtlich vorzugehen. Im Juli 2017 reichte der VPOD bei der Zürcher Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz eine Verbandsklage ein, um für die Lehrkräfte im ZAG die Lohnnachzahlungen einzufordern. Am 31. Oktober 2017 fand die Schlichtungsverhandlung statt, an der – wie zu erwarten war – zwischen den Parteien keine Einigung zustande kam.

Die VPOD-Mitglieder im ZAG haben daraufhin beschlossen im Namen zweier Lehrpersonen nochmals Individualklagen einzureichen. Nachdem auch hier keine Einigung vor der Schlichtungsstelle erzielt werden konnte, wurden gegen die erneute Ablehnung der Lohnnachzahlungen durch die Bildungsdirektion am 5. November 2019 Rekurs eingereicht. Dieser Rekurs ist nach wie vor beim Regierungsrat des Kantons Zürich hängig.

Unsere Anwältin hat wiederholt bei den entsprechenden Stellen interveniert. Genutzt hat es bisher nichts. Deshalb droht der VPOD nun mit rechtlichen Schritten, wenn der Entscheid nicht endlich gefällt wird: Mit einer Rechtsverweigerungsbeschwerde will der VPOD das Verwaltungsgericht zu einem Entscheid und dessen Durchsetzung zwingen.

Es ist bedauerlich und eigentlich unglaublich, dass eine kantonale Instanz mit einer solch krassen Verzögerung den Vollzug ihrer Zahlung an die Lehrkräfte im ZAG hinauszögert. Dass der VPOD nun tatsächlich eine Rechtsverweigerungsbeschwerde ins Auge fassen muss, ist bemerkenswert und unüblich: Die Mühlen der Justiz mögen langsam mahlen, aber in diesem Fall wird die Grenze des Zumutbaren klar überschritten. Der VPOD wird aber nicht lockerlassen und hartnäckig die Rechte unserer Mitglieder einfordern!