Tertianum gewährt Umkleidezeit

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Seit Jahren läuft die Kampagne des VPOD "Umkleiden ist Arbeitszeit!". Jetzt hat auch die Tertianum-Gruppe eingelenkt und rechnet die Umkleidezeit seit Mitte Juni an. Ein weiterer kleiner Schritt vorwärts auf dem Weg.

Nach einem Aufruf des VPOD und einer Online-Petition hat sich die Tertianum-Kette in Sachen Umkleidezeit bewegt. Per Mitte Juni wird das Umkleiden als Arbeitszeit angerechnet. Dies gilt für alle Mitarbeitenden der Tertianum AG, der Tertianum Romandie Management AG, der Tertianum Management AG, der Wohn- und Pflegezentrum Salmenpark AG und der AZ Viktoria AG. Der Entwurf eines Zusatzblattes zum Allgemeinen Arbeitsreglement wurde dem VPOD zugestellt und von uns kommentiert. Diese Rückmeldungen z.B. zur Regelung bei geteilten Diensten wurden aufgenommen.

Die Tertianum-Gruppe schreibt in einer Mitteilung an alle Angestellten:

Wir freuen uns, dass wir ab Mitte Juni 2022 die neue Regelung für die Umkleidezeit bei Tertianum einführen werden. Dabei gilt zukünftig eine Umkleidezeit von 10min täglich als Arbeitszeit für alle Mitarbeitenden, die eine Arbeitskleidung benötigen, die von Tertianum zur Verfügung gestellt wird und erst am Arbeitsort umgezogen werden kann. Diese Regelung wird in den jeweiligen Reglementen als Ergänzung in einem Zusatzblatt aufgenommen. Damit ihr eine genaue Vorstellung von der praktischen Umsetzung der Regelung habt und auch Fragen von Mitarbeitenden einheitlich beantworten könnt, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten in einem kurzen «Q&A» zusammengestellt.

Der VPOD freut sich über diesen Schritt. Insgesamt ist dies wieder ein Erfolg für unsere Kampagne Umkleiden ist Arbeitszeit, der ganz konkrete Verbesserungen für viele Angestellte in den Alters- und Pflegheimen der Tertianum-Gruppe bringt.

Das Q&A der Tertianum-Gruppe hier als PDF