Der lange Leidensweg der Kantonsapotheke

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Der lange Leidensweg der Zürcher Kantonsapotheke (KAZ) geht langsam seinem ruhmlosen Ende entgegen. Die jetzt vorgesehene Umwandlung in eine Aktiengesellschaft wird von der zuständigen Kommission des Kantonsrates einstimmig gutgeheissen - mit einigen Widersprüchen.

Im Eilzugstempo wurde 2017 unter dem vorherigen Gesundheitsdirektor und Privatisierungsturbo Thomas Heiniger (FDP) mit einem privaten Investor die Kantonsapotheke KAZ in Schlieren in einen Neubau verlegt. Schnell zeigte sich: 4.9 Millionen Franken Miete jährlich und eine überdimensionierte Struktur gehen ins Geld und sind nicht zukunftsfähig. Kurz darauf verabschiedete der Regierungsrat die Vorlage zur Umwandlung der KAZ in eine Aktiengesellschaft mit Übertragung an das Universitätsspital USZ. Damit verbunden war nicht zuletzt ein Sanierungsauftrag, bei dem die kantonalen Spitäler ihren Beitrag durch den Bezug von Leistungen zu überhöhten Preisen leisten sollten. Der Verdacht war schon damals, dass nun die Aufräumarbeiten einer verfehlten Planung in Angriff genommen werden müssen.

Nun beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) des Kantonsrates dem Kantonsrat einstimmig, das Gesetz über die Verselbständigung der Kantonsapotheke Zürich (VKG) zu erlassen (5481). Die Kantonsapotheke Zürich (KAZ) soll damit in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und dem Universitätsspital Zürich übertragen werden. Die Mehrheit der KAZ-Aktien müssen gemäss dem ausgearbeiteten KAZ-Gesetz beim USZ bleiben.Die AG wird zur Spitalapotheke des USZ, des Kantonsspitals Winterthur (KSW), der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) und der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw). Eine Veräusserung des übrigen Aktienkapitals soll gemäss Mehrheit entgegen dem Antrag des Regierungsrates nur an Listenspitäler zulässig sein. IMit der Forderung, dass Aktien nur an Institutionen des Gesundheitswesens veräussert werden können, welche eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft haben oder keine Gewinne ausschütten, blieb die SP in der KSSG in der Minderheit.

Die SP hat sich in der Kommission erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Gesundheitsdirektion vor der Übergabe der KAZ ans USZ vorgängig den Buchwert der KAZ überprüft und eine ausserplanmässige Abschreibung vornimmt. Zudem ist dank der SP gesetzlich festgehalten, dass die Einsparungen aus der ausserplanmässigen Abschreibung dazu genutzt werden müssen, die Leistungen der KAZ für die Spitäler entsprechend zu vergünstigen. So bleibt die KAZ auch künftig für die kantonalen Spitäler attraktiv, denn sie werden nicht mit Sanierungsbeiträgen an die KAZ belastet und es ermöglicht weiteren Institutionen aus dem Gesundheitswesen, Leistungen bei der KAZ zu beziehen. Auch muss der Kantonsrat den definitiven Verkaufspreis der Aktien an das USZ genehmigen.

Auf für die Angestellten der KAZ hat die Umwandlung in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft Konsequenzen: Die Anstellung wird in Zukunft nicht mehr nach kantonalem Personalrecht öffentlich-rechtlich sein, sondern die Anstellungen werden in privatrechtliche Verträge umgewandelt. Die SP forderte daher in der KSSG, den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) mit den Arbeitnehmendenverbänden im Gesetz zu verankern. «Während mindestens 5 Jahren darf es keine Verschlechterung fürs Personal geben. Der bisherige Lohn, die Personalvorsorge und die Kündigungsmodalitäten müssen erhalten bleiben. Zudem braucht es einen Gesamtarbeitsvertrag.» fordert Andi Daurù, Co-Präsident der SP-Kanton Zürich, Mitglied der vorberatenden Kommission und ehemaliger Präsident der VPOD-Sektion ZH Kanton. Angesichts der bürgerlichen Mehrheit in der Kommission erhielt auch dieser Antrag keine Mehrheit. Die Besitzstandswahrung wird nur für drei Jahre gewährt und von einem GAV will die bürgerliche Mehrheit gar nichts wissen.

Die Verselbständigung der KAZ ist mit dieser Vorlage noch nicht abgeschlossen. Der Regierungsrat wird im kommenden Frühjahr den Verkaufspreis festlegen, den der Kantonsrat zu genehmigen hat. Dies dürfte zu Diskussionen führen, denn der Verkaufspreis beeinflusst direkt die Höhe der ausserplanmässigen Abschreibung des Buchwerts der KAZ, was sich wiederum auf den Preis der Leistungen für die Spitäler auswirkt. Auch die anderen Forderungen der KSSG-Minderheiten dürften dann wieder auf den Tisch des Kantonsrates kommen. Dieser hat dann die Gelegenheit, zugunsten des Personals zu korrigiere bei der Besitzstandswahrung und beim GAV.