Die Schweiz schwitzt. Zeit für Hitzefrei?

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Es ist richtig heiss. Und das nicht nur ein, zwei Tage, sondern wochenlang. Und mit der Klimakatastrophe wird es immer schlimmer. Wie soll man da noch arbeiten? Was ist erträglich und was ist zulässig? Informationen dazu hier auf unserer Webseite.

Nicht allen macht die Hitze gleich zu schaffen. Je nach Alter, physischer Verfassung, Naturell und Arbeit ist die Hitze erträglicher oder belastender. Und klar gibt es Massnahmen, die man individuell ergreifen kann: Im Schatten bleiben, möglichst vielleicht im Homeoffice, genug trinken, allenfalls kühle Umschläge und Fussbäder... Aber was ist im Büro und im Betrieb? Muss man da bei jeder Hitze arbeiten oder kann man einfach Hitzefrei machen?

Im Gegensatz zu ausländischen Rechtsordnungen, z.B. Deutschland, kennt das Schweizer Arbeitsrecht keine genau definierten Hitzeferien für Arbeitnehmende, etwa nach den herrschenden Höchstemperaturen. Grundsätzlich muss auch bei hochsommerlich heissen Temperaturen gearbeitet werden. Der Arbeitgeber untersteht aber der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmenden und muss alle Massnahmen treffen, die für den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebs angemessen sind. Und schwangere Arbeitnehmerinnen geniessen gemäss Art. 8 der Mutterschutzverordnung einen besonderen Schutz ab Temperaturen von 28 Grad. Schwangere und Stillende können somit ab einer Raumtemperatur von 28 Grad darauf bestehen, dass sie nicht zur Arbeit kommen müssen!

Zum Thema Fürsorgepflicht der Arbeitgeber hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Empfehlungen abgegeben. Betriebe tun gut daran, sich an diese Empfehlungen zu halten. Gerade auch in den Hitzemonaten.
Auf dem Bau und an anderen exponierten Arbeitsorten draussen heisst das für Arbeitgeber: Häufige Pausen einschalten, Schattenplätze zur Verfügung stellen, genügend Trinkwasser und Sonnencrème abgeben. Die Arbeit wenn möglich auf die frühen Morgenstunden verlegen, wenn es noch nicht so heiss ist.
Für die Arbeit im Büro oder sonst im Innenbereich gilt: Der Arbeitgeber muss für ein erträgliches Raumklima sorgen, Trinkwasser zur Verfügung stellen, vermehrt kleine Pausen zulassen. In den Seco-Empfehlungen steht, dass die Raumtemperatur im Sommer nicht über 28 Grad sein sollte. Ist das häufiger der Fall, kann man vom Vorgesetzten durchaus verlangen, dass er zum Beispiel einen Tischventilator finanziert. Allerdings ist damit im Moment Vorsicht geboten: Ventilatoren und auch Umluftklimageräte sind in Grossraumbüros wahre Virenschleudern. Daher sollte man sie nur mit Bedacht einsetzen oder besser ganz weglassen.

Kleidervorschriften

Wer nicht in direktem Kunden- oder Lieferantenkontakt steht, darf grundsätzlich auch mal mit kurzen Hosen oder im leichten Sommerjupe zur Arbeit erscheinen. Anders ist es, wenn Kontakt nach aussen besteht, zum Beispiel am Bankschalter oder an der Hotelréception. Hier kann der Chef auf eine Kleiderordnung bestehen. Allerdings sollte er sich in Bezug auf die Fürsorgepflicht etwas kulant zeigen und bei Hitze erlauben, dass Krawatte oder Strümpfe weggelassen werden.

Und wenn nicht?

Wenn euer Arbeitgeber sich nicht an die Vorgaben des Seco hält, könnt ihr euch an den VPOD wenden. Wir informieren dann den Arbeitgeber über seine Pflichten und schalten bei Bedarf das kantonale Arbeitsinspektorat ein, das für die Einhaltung der Vorgaben besorgt sein muss.

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