USZ-Gesetz: Alle Macht der Direktion?

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Heute Dienstag hat die kantonsrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit KSSG die Änderung des Gesetzes für das Universitätsspital Zürich USZ beraten. Der VPOD war zum Hearing eingeladen.

Unter dem Titel "Vieles richtig und wichtig, vieles fehlt!" hat der VPOD gegenüber den Mitgliedern der KSSG seine Position zur geplanten Revision des USZ-Gesetzes präsentiert.

Der VPOD hat seit Jahren Missstände am USZ anprangert (siehe zum Beispiel unser "Sündenregister des USZ" vom Juli 2019). Die KSSG oreintiert sich nun bei den geplanten Massnahmen auf ein Gutachten der Res Publica Consulting AG zu den Aufsichts- und Führungsstrukturen des Universitätsspitals Zürich, das die Gesundheitsdirektion in Auftrag gegeben hat. Der VPOD hat bei Veröffentlichung dieses Berichtes unter dem Titel "Autokratie am USZ?" Stelllung dazu genommen und - bei allen richtig festgestelten Problemen - die politische Grundhaltung hinter dem Bericht und die Schlussfolgerungen und Empfehlungen kritisiert. Tief verankert im Glauben an eine unsichtbare Hand des Marktes fragt der Untersuchungsbericht nicht einmal, ob die Skandale der letzten Jahre nicht das Resultat genau der marktorientierten Ausrichtung und der Ökonomisierung des Gesundheitswesens sein könnten. Im Gegenteil: Der Bericht fordert noch mehr Marktwirtschaft, noch mehr Deregulierung, noch mehr Konkurrenz mit der Privatwirtschaft. So hält man schon in der Einleitung fest, dass die Rechtsform des USZ als ausgegliederter, selbständiger Betrieb mit operativer Selbständigkeit ein Hindernis sei.

Nach einer kritischen Würdigung der Gesetzesvorlage fordert der VPOD: Das USZ braucht mehr Führung und politische Verantwortung durch den Kanton und nicht weniger, wie jetzt vorgesehen.

  • Der VPOD empfiehlt der KSSG, auf bekannte und bewährte Checks and Balances zu setzen – indem man dem Frühwarnsystem Personal mehr Mitwirkung zuzugestehen.
  • Der VPOD fordert die direkte Verantwortung und Einsitznahme des Kantons (Gesundheitsdirektion) im USZ-Spitalrat. (§ 10 und § 11 Antrag RR)
  • Das USZ muss seinen Auftrag als kantonales Spital vollumfänglich wahr-nehmen können. Auf Veräusserungen, Auslagerungen usw. ist zu ver-zichten. Wo solche trotzdem vorgesehen sind, muss dies vom Kantonsrat beschlossen werden. (§ 7 und § 11b lit.g Antrag RR)
  • Beteiligungen sind in jedem Fall (und nicht erst ab 20%) offenzulegen (§ 7 SRV) und Interessensbindungen sind bei allen Kaderangestellten offenzu-legen (§ 15 Antrag RR)
  • Der VPOD fordert einen Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag für alle kantonalen Spitäler/Kliniken und einen Betriebs-GAV für das USZ unter dem Personal-gesetz (wie dort vorgesehen).
  • Der VPOD fordert die Stärkung der betrieblichen Mitwirkungsrechte und Strukturen als konkrete Stärkung des Frühwarnsystems und der Qualitäts-sicherung.

SeineStellungnahme schliesst der VPOD mit dem Fazit

  • Einige der vorgeschlagenen Änderungen begrüsst der VPOD.
  • Die Schwächung der politischen Verantwortung des Kantons zugunsten einer Stärkung der operativen Leitung des USZ ist aber äusserst fragwürdig.
  • Insgesamt braucht das USZ weniger klassische Hierarchie, eine Verabschiedung vom “Götterstatus” der Ärzteschaft und noch mehr Teamgeist. Die Stärkung des Personals ist dafür zentral.

Der VPOD appelliert an die KSSG, in diesen Punkten nachzubessern.

Die Präsentation des VPOD hier als PDF