Lips erinnerte daran, dass in den 70er und 80er Jahren, als die Inflation noch höher lag als heute, der Kanton und seine Institutionen die Teuerungsverluste auf den Pensionskassenrenten ausgeglichen haben, zeitweise sogar zweimal pro Jahr! Ab den 90er Jahren glichen sie die Teuerungsverluste nur noch ungenügend aus, ab Mitte der 90er Jahren überbürdeten sie diese Aufgabe der BVK. Mit der Privatisierung der BVK 2013 haben sich der Kanton und seine Institutionen der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Pensionierten definitiv entledigt.
Lips zeigte auf, dass die BVK trotz schwieriger Umstände Spielräume für Teuerungszulagen und für die Anhebung der Umwandlungssätze für Neurentner:innen hätte.
Die gewerkschaftliche Volksinitiative für eine 13. Monatsrente, die nächstes Jahr zur Abstimmung kommen könnte, erhält unter dem Eindruck der schmelzenden Pensionskassenrenten eine ganz neue Bedeutung.