VPOD fordert KSW zum Handeln auf

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Seit vier Jahren fordert der VPOD: "Umkleiden ist Arbeitszeit!" Während das Zürcher Universitätsspital USZ dies seit gut drei Jahren mit (oft ungenügenden) 15 Minuten pro Tag umsetzt, sitzt das Kantonsspital Winterthur KSW dies immer noch aus. Nun fordert der VPOD das KSW mit einem Schreiben auf, die Arbeitszeit endlich rechtskonform zu erfassen.

Obwohl die Rechtslage längst klar ist, die Vorgaben des Seco unmissverständlich sind und auch bei Arbeitsrechtler:innen keine Zweifel mehr bestehen, dass Umkleidezeit als Arbeitszeit zu erfassen und anzurechnen ist, sitzen viele Spitäler und Kliniken, aber auch Alters- und Pflegheime dies weiter aus und sparen auf Kosten der Beschäftigten Arbeitszeit und Geld. Nun hat der VPOD mit einem Schreiben das Kantonsspital Winterthur KSW aufgefordert, die Umkleidezeit endlich rechtskonform zu erfassen und anzurechnen.

Das Schreiben des VPOD an das KSW