Der Regierungsrat des Kantons Zürich will dem Personal den vollen Teuerungsausgleich von 3,5% gewähren (siehe hier). Das deckt zwar die ausgewiesene Teuerung, aber da die Krankenkassenprämien (+7,1% im Kanton Zürich) und die Miete dabei nicht berücksichtigt werden, führt selbst der volle Teuerungsausgleich zu einem Kaufkraftverlust.
Aber wie sieht es bei anderen Arbeitgebern aus? Wie insbesonders im Gesundheitswesen, wo ja nicht nur der Teuerungsausgleich nötig wäre, sondern auch substanzielle Lohnerhöhungen?
Das Kinderspital Kispi gewährt wie der Kanton ebenfalls den Teuerungsausgleich von 3,5%. Zudem werden die Schichtzulagen verdoppelt. Ein erfreulicher Entscheid. Das Kispi schreibt den Angestellten: "Die Stiftungsexekutive hat sich bereit erklärt, die Mehrkosten in Millionenhöhe trotz aktuell fehlender Kompensation über unsere Erträge zu decken. Sie hat ganz bewusst vor Abschluss der Budgetphase grünes Licht für diese zwei Massnahmen gegeben. Die Geschäftsleitung und die Stiftungsexekutive wollen damit ein Zeichen setzen, dass es uns ein grosses Anliegen ist, Euch langfristig als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Kinderspital zu halten. Wir wollen gemeinsam mit Euch das Funktionieren des Spitals für die Kinder und Jugendlichen sicherstellen, die unsere Hilfe brauchen und wir wollen mit Euch den Weg in die Lengg gehen. Ich danke im Namen der Geschäftsleitung ganz herzlich einerseits der Stiftungsexekutive für ihr klares Statement für das Personal und ganz besonders Euch allen für Euren Einsatz am Kinderspital in diesen aussergewöhnlichen Zeiten."
Weniger weit gehen die vier kantonalen Spitäler und Kliniken (Universitätsspital Zürich USZ, Kantonsspital Winterthur KSW, Psychiatrische Universitätsklinik PUK und Integrierte Psychiatrie Winterthur/ZH Unterland ipw). Sie gleichen die Teuerung nur mit 3% aus. Verwiesen wird dabei auf die Teuerung per Ende Oktober 2022. Aber sie handeln damit den Vorgaben des Kantons zuwider, der seinem Entscheid die Teuerung per Ende August zugrundelegt. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. USZ, KSW, PUK und ipw nehmen für sich also das Recht heraus, selber über den Teuerungsausgleich zu entscheiden. Dies tun sie auf Grundlage der neuen Personalreglemente, die mit der Gesuundheitsdirektion und hinter dem Rücken der Personalverbände ausgehandelt und in Kraft gesetzt wurden - und obwohl der VPOD (mit SBK und VSAO) gegen diese neuen Personalreglemente Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht hat (siehe hier). Bevor das Gericht also entscheidet, machen die vier kantonalen Spitäler/Klinken also bereits, was sie wollen und bestätigen damit unsere Argumente gegen diese neuen Personalreglemente und für die Beschwerde. Sie beweisen, dass ihre neuen Personalreglemente sich gegen das Personal richten und nur die Willkür der Entscheide der Spitaldirektionen erhöht. Das halbe Prozent weniger beim Teuerungsausgleich mag nach wenig tönen. Bei einem Einkommen von Fr. 100'000 im Jahr sind das aber 500 Franken, die im Portemonnaie fehlen und die zum allgemeinen Kaufkraftverlust dazukommen. Und 500 Franken pro Angestellte, die auf Kosten der Angestellten einspart! Da hilft es auch wenig, dass das USZ zusätzlich allen Angestellten nächstes Jahr einen zusätzlichen Ferientag schenkt. Ein Ferientag ist kaum 500 Franken wert und Ende des Jahres weg. Teuerung und Kaufkraftverlust aber bleiben. Und eine Kollegin am USZ kommentiert: "Ich möchte diesen doofen Tag nicht. Ich weiss gar nicht wer dann jeweils arbeiten soll, bei diesem Mangel an Personal."
Für die personell besonders geforderten Berufsgruppen Pflege und MTTB hat das USZ weitere Massnahmen beschlossen. Das USZ schreibt:
- Ab Januar 2023 stellt das USZ CHF 5.1 Millionen für strukturelle Lohnanpassungen für Mitarbeitende der Berufsgruppen Pflege und MTTB zur Verfügung. Das entspricht 0.6% der USZ Lohnsumme. Damit können für Mitarbeitende in der Pflege und MTTB, die schon längere Zeit am USZ arbeiten, die Erfahrungsjahre angerechnet und die Löhne auf Marktniveau angehoben werden. HRM wird die Führungspersonen in den kommenden Wochen zum Vorgehen informieren.
- Zusätzlich können Mitarbeitende in der Pflege und MTTB ab 1. Januar 2023 wählen, ob sie Überstunden mit Freizeit kompensieren oder unterjährig ausbezahlt haben möchten. Einzige Einschränkung für eine Auszahlung: Das Bereichsbudget darf dafür nicht überzogen werden. Auch hierzu werden die Führungspersonen zum zukünftigen Prozess informiert.
- Bereits im Verlauf des Jahres hat das USZ die Zulagen für Nacht- und Wochenenddienste sowie Pikett um 30% erhöht.
Das Kantonsspital Winterthur KSW hat beschlossen, zusätzlich zur Teuerungszulage von 3% wie das USZ den Angestellten nächstes Jahr einen zusätzlichen Ferientag zu gewähren und ab April 2023 endlich auch die Umkleidezeit als Arbeitszeit zu erfassen und anzurechnen. Um die Löhne insbesondere bei den Pflegenden zu erhöhen, hat der Spitalrat weitere Mittel in der Höhe von 3 Millionen Franken für individuelle Lohnanpassungen bewilligt. Damit erhöht sich die gesamte Lohnsumme des KSW um knapp 4 Prozent. Wo nötig sollen zur Umsetzung dieser Massnahmen zusätzliche Stellen geschaffen werden. Das KSW teilt mit: "Trotz angespannter Finanzsituation investiert das KSW jährlich zusätzlich mehr als 17 Millionen Franken zugunsten seiner Mitarbeitenden."
Die Psychiatrische Universitätsklinik PUK teilt mit, dass sie zusätzlich zum Teuerungsausgleich einen Betrag von rund einer Million für individuelle Lohnerhöhungen und Einmalzulagen zur Verfügung stellt, um flexibel strukturelle Anpassungen vornehmen zu können. Dies entspricht ungefähr zusätzlichen 0.5% der Lohnsumme. Insgesamt wendet die PUK damit für das Jahr 2023 rund 7 Millionen Franken mehr auf für die Löhne der PUK-Mitarbeitenden.
Diese zusätzlichen Massnahmen sind grundsätzlich positiv, wenn auch die Umsetzung noch sehr offen ist und individuelle Lohnerhöhungen immer eine gewisse Willkür beinhalten. Die entscheidenden Punkte bezüglich Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf resp. Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn sind damit aber nicht abgedeckt - und entsprechend fragwürdig ist, ob so die vielen Abgänge beim Personal gestoppt werden können. Es ist auch klar, dass die von der Pflegeinitiaitve geforderten Massnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Anstellungsbedingungen im Gesundheitswesen nicht alleine aus den regulären Budgets der Betriebe finanziert werden können, sondern dass hier zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Einmal mehr haben die Spitaldirektionen zudem die Massnahmen für das Personal statt mit dem Personal und seinen Verbänden beschlossen. Schade. Anscheinend herrscht immer noch die Grundhaltung vor, die Angestellten sollen gefälligst ruhig sein und ihre Arbeit machen. Die Direktion kümmere sich schon um sie. Es wäre Zeit, dass diese paternalistische Grundhaltung endlich modernem Führungsverständnis weicht.
Und wie ist es in deinem Betrieb? Habt ihr schon Informationen zum Teuerungsausgleich und zu Lohnerhöhungen erhalten? Wir würden uns über entsprechende Informationen freuen. Schreib an .