Vor ein paar Tagen hat der VPOD das Kantonsspital Winterthur KSW mit einem Schreiben aufgefordert, endlich die Umkleidezeit anzurechnen (unser Brief). Seit vier Jahren steht diese Forderung des VPOD im Raum und viele Kantone und Betriebe haben dies inzwischen auch umgesetzt. Nicht so das KSW. Mit dem Segen der Personalkommission wollte das KSW die Umkleidezeit mit einer Monatspauschale von Fr. 50.- (bei Vollzeitbeschäftigung, sonst anteilsmässig) abspeisen. Der VPOD hat diesen Vorschlag zurückgewiesen und die rechtlich korrekte Erfassung und Anrechnung der Arbeitszeit eingefordert.
Nun geht endlich etwas. Das KSW schreibt:
Ab 1. April 2023 wird die Umkleidezeit als Arbeitszeit angerechnet. Die konkrete Umsetzung der neuen Regelung erfolgt individuell in den einzelnen Abteilungen. (...) Dazu wird ein Umsetzungsprojekt durchgeführt, um Themen wie Anpassung von Schichtplänen oder neue Arbeitszeitgestaltungen zu klären, und zu definieren, wo zusätzliche Stellen notwendig sind.
Das ist ein grosser und wichtiger Sieg unserer Kampagne "Umkleiden ist Arbeitszeit!", denn ohne diese Kampagne wären die nicht entschädigte Umkleidezeit und die gesetzeswidrig geführte Arbeitszeiterfassung weiterhin kein Thema. Nach dem Entscheid des KSW ist es nun um so dringlicher, dass endlich auch die anderen Spitäler und Kliniken, aber auch Alters- und Pflegheime die rechtlich korrekte Arbeitszeiterfassung inkl. Umkleidezeit umsetzen. Der VPOD wird hier nicht locker lassen.