"Zürcher Spitäler: Teuerungsausgleich nach Lust und Laune?", so der Titel des VPOD-Artikels zur Information der vier kantonalen Spitäler/Kliniken USZ, KSW, PUK und ipw, statt des vollen Teuerungsausgleichs von 3,5 Prozent (wie ihn der Kanton seinen Angestellten gewährt) nur 3 Prozent auszurichten. Auch wenn sonst viele der von den Spitälern/Kliniken beschlossenen Massnahmen in die richtige Richtung gehen, so ist diese Kürzung des Teuerungsausgleichs doch mehr als stossend. Der VPOD hat gemeinsam mit SBK und VPV in einer Medienmtteilung klar dagegen Stellung genommen. Die rund 16'000 Angestellten der vier kantonalen Betriebe erwarten den vollen Teuerungsausgleich und geben dem mit einem Protestschreiben "Voller Teuerungsausgleich auch für uns!" auch Ausdruck.
Für eine Angestellte, die in ihrer Teilzeitbeschäftigung 50'000 Franken im Jahr verdient, machen die gekürzten 0,5% Teuerungsausgleich Ende Jahr 250 Franken aus. Ein Kaufkraftverlust, der zu den gestiegenen Krankenkassenprämien (+7,1% im Kanton Zürich) und zu den massiv steigenden Mietkosten hinzukommt.
Die vier kantonalen Spitäler/Kliniken wollen so rund 6 Millionen Franken auf Kosten ihrer insgesamt gut 16'000 Angestellten sparen. Diese Summe ergibt sich aus folgender Berechnung:
Angestellte | VZÄ* | |
USZ | 9004 | 7002 |
KSW | 3897 | 2771 |
PUK | 2306 | 1620 |
ipw | 879 | 598 |
total | 16'086 | 11'991 |
Die gut 16'000 Angestellten der vier kantonalen Betriebe arbeiten insgesamt gemäss Kenndaten 2021 der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich in knapp 12'000 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), entsprechen also 12'000 Vollzeit-Angestellten. Wenn wir einen durchschnittlichen Jahreslohn von Fr. 85'000 für eine Vollzeitanstellung zugrunde legen, dann ergibt dies für die 12'000 Vollzeitstellen eine jährliche Lohnsumme von rund 1 Milliarde Franken. Der nicht gewährte Teuerungsausgleich von 0,5% macht dann gut 5 Millionen Franken aus. Fünf Millionen Franken, die die vier kantonalen Spitäler/Kliniken dem Personal als Teuerungsausgleich vorenthalten wollen!
Die vier kantonalen Betriebe haben zwar angegeben, diieser Betrag solle "gezielt für eine Verbesserung der Anstellungsbedingungen bei den Pflegenden" verwendet werden. Wie die Medienmitteilung der Personalverbände festhält, ist eine Diskussion über solche Verbesserungsmassnahmen einmal mehr nicht mit den Sozialpartnern geführt worden und sie müssten alle Berufsgruppen umfassen, um den Ausstieg des Gesundheitspersonals zu bremsen. Es kann doch nicht sein, dass zum Beispiel schlecht verdienende Reinigungsfachleute oder Küchenhilfen mit einer Einbusse beim Teuerungsausgleich für Massnahmen im Bereich der Pflege bezahlen müssen! Die Umsetzung der Pflegeinitiative ist eine separate Thematik und dafür müssen andere finanzielle Mittel bereitgestellt werden.
Zur Erinnerung: Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich haben die Pflegeinitiative, welche bessere Anstellungs- und Arbeitsbedingungen fordert, im November 2021 mit 61,76 Prozent mehr als deutlich angenommen (ganze Schweiz 61 Prozent)! Für ein Sparprogramm auf Kosten von Angestellten fehlt den kantonalen Betrieben also jegliche Legitimation.