Ein sich wiederholendes Trauerspiel in drei Akten
Akt I – Die Fragerei
Die Zeit, in der das kantonale Budget dem Kantonsrat präsentiert wird, ist auch die Zeit, in der die grosse Fragerei von rechts-bürgerlicher Seite beginnt. Warum wird in dieser spezifischen Direktionsabteilung diese eine zusätzliche Stelle geschaffen? Warum steigt da der Beschäftigungsumfang um 0.4%? Wieso genau bezahlt der Regierungsrat diesen Teuerungsausgleich und nicht etwas weniger, so wie dies auch die UBS tut?
Hier noch zur kurzen Erklärung: das Kantonale Personal ist nicht in der Kompetenz des Kantonsrates. Auch beschliesst er nicht über die Stellenpläne, zum Glück. Dennoch scheut die rechts-bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat keine Mühen der Verwaltung, um genaue Auflistungen, Begründungen und Informationen zu effektiven Kosten rund um das Personal zu erhalten. Selbst bei den kleinsten Beträgen, Abteilungen und Personalkosten. Alles, um ihrem grossen Finale, den Kürzungen auf dem Buckel des kantonalen Personals, den Weg zu bereiten.
Akt II – Das Missverständnis
In diesem Jahr sprang den rechts-bürgerlichen Parteien der Teuerungsausgleich ins Auge. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft stützt sich die Regierung bei ihrer Berechnung strikt auf die Teuerung von August bis August des laufenden Jahres. Manchmal verliert dabei das kantonale Personal und der Lohn wird real gekürzt, manchmal gewinnt es und der Ausgleich fällt höher aus, als die effektive Teuerung. Und so kommt es, dass im Budget 2023 ein höherer Teuerungsausgleich eingestellt ist, als ihn grosse Teile der Privatwirtschaft festgelegt haben. Das perfekte Kanonenfutter für SVP, FDP, Mitte und GLP, welche den Kanton Zürich nur zu gerne mit einem privaten, gewinnorientierten Unternehmen verwechseln. Wie unfair es doch sei, wenn das kantonale Personal viel mehr Ausgleich bekomme, als dies die Angestellten der UBS oder der IKEA tun. Und welcher kleine Unternehmer kann es sich denn heute noch leisten, einen solchen Ausgleich zu bezahlen? Dann soll der Kanton es gefälligst auch nicht machen!
Es ist ihr Unwille einmal einen Schritt weiter zu denken, der zu solchen Schlüssen führt. Denn wollte man das Gesamtbild sehen, könnte man erkennen, dass dieses System sich stets selbst ausgleicht und das kantonale Personal, nur weil es jetzt einmal profitiert, im Endeffekt sicherlich nicht übervorteilt ist. Eher im Gegenteil. Denn während die Privatwirtschaft in vergleichbaren Sektoren häufig bessere Arbeitsbedingungen bei Arbeitszeit, Ferien und Elternschaft kennt, hinkt der Kanton als Arbeitsgeber dank der Verhinderungspolitik von SVP, FDP, Mitte und GLP hinterher.
Akt III – Das Verhängnis
Das Missverständnis der rechts-bürgerlichen Parteien bringt uns unumgänglich zum grossen Finale. Dem verhängnisvollen Kürzen auf dem Buckel des kantonalen Personals. Jahr um Jahr variieren die Begründungen für diese Kürzungsbestrebungen, im Kern bleibt die Aussage aber gleich: «Wir haben etwas gegen einen ausgebauten Staat, also haben wir auch etwas gegen das Personal, welches durch ihre gute Arbeit diesen Staat stützt.» Und so soll das kantonale Personal dieses Jahr auf ihren rechtmässigen Teuerungsausgleich verzichten, damit dann im nächsten Jahr die Steuern für die Reichsten und für die Unternehmen gesenkt werden können. Das Trauerspiel findet seine Vollendung also darin, dass mal wieder Politik für den Geldadel und die Konzerne auf Kosten der Lohnabhängigen gemacht wird. Dank dem rechts-bürgerlichen Bündnis von SVP, FDP, Mitte und GLP.
Hannah Pfalzgraf (SP-Kantonsrätin und VPOD-Mitglied)
Quelle: Gewerkschaftliche Gedanken im P.S., veröffentlicht auch auf der Seite des Gewerkschaftsbundes des Kantons Zürich GBKZ