SVA Zürich
Direktor Marc Gysin
Röntgenstr. 17
Postfach
8087 Zürich
Zürich, 14. Dezember 2022
Ihr Schreiben vom 27. November 2022
Über die Erhöhung der AHV- und IV-Renten sowie der Hilflosenentschädigung
Sehr geehrter Herr Gysin
Mit Ihrem Schreiben informieren Sie die Bezüger*innen von AHV- und IV-Renten bzw. von Hilflosenentschädigung, dass die Renten ab nächstem Jahr um rund 2,5 Prozent steigen werden.
Das ist eine Fehlinformation und die machte Ihre Institution in vollem Bewusstsein. Denn das Parlament hat nun dank der Gewerkschaften und der Links-Grün-Mitte-Parteien beschlossen, dass die Renten ab 2023 vollumfänglich der Teuerung angepasst werden. Die Jahresdurchschnitts-Teuerung beträgt 3 Prozent – und nicht 2,5 Prozent.
Dieses Bestreben der Gewerkschaften mit den Links-Grün-Mitte-Parteien bekämpften Sie zusammen mit anderen Direktionen der kantonalen AHV-/IV-Ausgleichskassen vehement. Als reines Ausführungsorgan mischten Sie sich unstatthaft in die Politik ein und haben sämtliche Mitglieder des Ständerats angeschrieben mit der imperativen Forderung, den vollen Teuerungsausgleich auf den Renten zu verweigern.
Im vollen Bewusstsein, dass der Ständerat in den nächsten Tagen definitiv und höchstwahrscheinlich positiv über den Antrag auf vollen Teuerungsausgleich auf den Renten entscheiden wird, liessen Sie und die anderen Ausgleichskassen rund 3 Millionen Briefe an die Rentenbezüger*innen mit einer Fehlinformation versenden.
Das ist eine millionenteure Verschwendung durch die Ausgleichskassen. Es ist anzunehmen, dass Sie den Rentner*innen eine Berichtigung zuzustellen haben.
Das Parlament zeigt mit seinem Entscheid Respekt vor der Verfassung, die auf AHV-/IV-Renten den vollen Teuerungsausgleich verlangt, der mit dem gesetzlich festgeschriebenen sogenannten Mischindex ausnahmsweise nicht erreicht worden wäre.
Ein halbes Prozent mehr, 3 statt 2,5 Prozent, macht auf einer Durchschnittsrente von 1876 Franken immerhin rund 10 Franken aus = 120 Franken pro Jahr. Das ist nicht ganz unerheblich zumal auf den Renten der Pensionskassen weder ein verfassungsmässiger noch ein gesetzlicher Anspruch auf Teuerungsausgleich besteht.
Ich fordere Sie als reines Verwaltungs- und Ausführungsorgan auf, sich aus der Politik herauszuhalten.
Für Ihre Antwort danke ich im Voraus bestens.
Freundliche Grüsse
Christoph Lips
- Das Schreiben der Ausgleichskassen vom 15. November 2022.
- Auch der Schweiz. Gewerkschaftsbund SGB hat reagiert. Hier sein Schreiben vom 18. November 2022.