Gestern haben wir die Lohnmassnahmen des Kantons kommentiert (Ein Rotstift als Weihnachtsgeschenk des Kantons für das Personal). Heute analysiert Christoph Lips, ehem. Sekretär der VPOD-Sektion ZH Kanton, die Lohnentwicklung über die Jahre hinweg.
Die Gemüter der Kantonsrät:innen der SVP, FDP, Mitte bis zur GLP erhitzten sich am ursprünglichen Willen des Regierungsrats, dem kantonalen Personal auf das Jahr 2023 den Teuerungsverlust von 3,5%* auszugleichen plus kostenneutrale Reallohnerhöhungen in der Höhe von 0,8% zu gewähren. Kostenneutral, weil bei durchschnittlichen Reallohnerhöhungen von 0,8% die gesamte Lohnsumme bei gleicher Anzahl von Personal nicht wächst. Sie wächst nicht, weil ältere Lohnabhängige mit relativ hohen Löhnen in Pension gehen und sie durch jüngere mit markant tieferen Anfangslöhnen ersetzt werden.
Nun knickte der Regierungsrat gegenüber den Rechtsparteien ein und reduziert die Summe für Reallohnerhöhungen und Einmalzahlungen von 0,8% auf 0,2%.
Ist denn das Personal des Kantons Zürich tatsächlich privilegiert mit den regierungsrätlichen Lohnentscheiden gegenüber den Angestellten der Privatwirtschaft wie es die Rechtsparteien behaupten? Schauen wir die Fakten an:
Fakt eins: Seitdem der Kanton Zürich 2010 ein neues Lohnsystem für sein Personal eingeführt hat, wurden die Löhne des kantonalen Personals immer mehr von der Lohnentwicklung der Gesamtwirtschaft abgehängt. Erst 2022 und nun 2023 holen die Löhne des kantonalen Personals gegenüber der Gesamtwirtschaft wieder auf.
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Fakt 2: Die Angaben des Kantons zur Lohnentwicklung seines Personals sind stark geschönt.
- So werden die sogenannten Einmalzulagen teilweise oder sogar ganz aus dem spärlichen Topf für Lohnerhöhungen finanziert. Der Kanton behandelt diesen Teil der Einmalzulagen, wie wenn es sich um bleibende Lohnerhöhungen handeln würde und nicht um eine einmalige Zulage, die im Folgejahr schon wieder verflogen ist. Im Gegensatz dazu schliessen die UBS-Lohnumfrage und auch das Bundesamt für Statistik (BfS) bei ihren Lohnanalysen einmalige Entschädigungen wie Kommissionen oder eben Einmalzulagen, wie sie der Kanton gewährt, aus.
- Ebenso finanziert der Kanton auch Lohnerhöhungen, mit der eine höhere Qualifikation oder eine Beförderung in eine höhere Funktion abgegolten wird, aus demselben Topf der jährlichen Lohnerhöhungen. Auch diese Art von Lohnerhöhungen wird in den Lohnanalysen vom BfS bzw. von der UBS-Lohnumfrage weitgehend nicht mitberücksichtigt.
Fazit: Obwohl das kantonale Personal in den beiden Jahren 2022 und 2023 bessere Lohnabschlüsse erhalten hat als der Durchschnitt der Gesamtwirtschaft, liegt es im langfristigen Vergleich gegenüber der Privatwirtschaft immer noch leicht zurück. Das ist umso bedenklicher, als der Kanton und alle anderen Arbeitgeber seit 2017 weniger an die Pensionskasse BVK bezahlen müssen.
Würden die Faktoren Einmalzulagen und Lohnerhöhungen infolge höherer Qualifikation bzw. höherer Funktion aus den Lohnentwicklungsangaben des Kantons Zürich herausgerechnet, stünde das kantonale Personal gegenüber der Gesamtwirtschaft im langfristigen Vergleich noch schlechter da. Leider gibt es seitens Kanton resp. Personalamt keine veröffentlichte Information, wie diese Faktoren genau zu gewichten sind.
Diese gegenüber der Gesamtwirtschaft nachteilige Lohnentwicklung betrifft nicht nur das direkt beim Kanton angestellte Personal, sondern viele weitere Angestellte im öffentlichen Dienst. Die grosse Mehrheit der Zürcher Gemeinden, das Universitätsspital des Kantons Zürich*, die Universität des Kantons Zürich und viele weitere Institutionen übernehmen die Lohnentscheide des Kantons jeweils 1:1 oder orientieren sich zumindest stark an diesen.
* Der Teuerungsausgleich beim kantonalen Personal erfolgt jeweils auf dem Stand des Konsumentenpreisindexes des Septembers (siehe Art. 42, Personalverordnung). Das Management des Universitätsspitals Zürich ist nun willkürlich von dieser Regel für das Spitalpersonal abgewichen und gleicht die Teuerungsverluste für sein Personal nur mit 3% aus statt 3,5% gemäss September-Konsumentenpreisindex.
GRAFIK zu Fakt 1: Vergleich der Lohnentwicklung beim Kanton und in der Gesamtwirtschaft
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