Dossier Rentenschwund

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

In den letzten Jahren haben Pensionskassen ihre Umwandlungssätze und damit die Renten ständig gesenkt. Christoph Lips, ehemaliger VPOD-Sekretär der Sektion ZH Kanton, hat ein neues Dossier erarbeitet, in dem er aufzeigt, dass dies nicht so sein müsste und auch nicht so sein sollte.

Die Standard-Einleitung von Pensionskassen-Vertreter:innen beginnt so: Rekordtiefe Zinsen zwingen uns, die rentenbildenden Umwandlungssätze immer mehr zu senken. Nur: Stimmt das? Tatsächlich gab es auf den Referenztiteln, den Bundesobligationen mit zehnjähriger Laufzeit, noch bis Ende 2000 um die 4% Zinsen. Ab dann sanken sie relativ kontinuierlich, um ab 2015 gar mit Minuszinsen belastet zu werden, in gewissen Zeitabschnitten bis zu –1%. Seit diesem Jahr steigen sie kontinuierlich wieder ins Plus.

Entwickelten sich nun parallel dazu die Erträge der Pensionskassen abwärts? Nein, im Gegenteil. Auf dem Alterssparguthaben der Pensionskassenversicherten wurde allein 2021 ein Plus von über 8% erzielt. Die Sparguthaben der Pensionskassen erzielten seit 2000 bis heute jährlich ein Plus von 3,63% im Durchschnitt, und ausgerechnet in den letzten zehn Jahren, wo lange Negativzinsen herrschten, gar ein jährliches Plus von 5,42%.

Die Stiftungsräte der autonomen Pensionskassen und ihre Pensionskassenexpert*innen sind faktisch zum Vollzugsorgan der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten (SKPE) und der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) geworden, die die Pensionskassen zu immer drastischeren Rentensenkungen antreiben.

Inzwischen überschiessen die Pensionskassen-Stiftungsräte in vorauseilendem Gehorsam mit den Senkungen der Umwandlungssätze selbst die absurd rigiden Vorschriften ihrer Überwachungsorgane.

Es braucht endlich eine Wende – weg von der ideologisch inszenierten Dauerkampagne der OAK BV, dass die Pensionierten auf Kosten der Jungen leben. Die Pensionskassen müssen für die Versicherten wieder auf lange Frist zuverlässig und berechenbar werden. Die Pensionskassen haben im allgemeinen genügend Spielraum für gute Verzinsung der Alterssparguthaben und einmalige Teuerungszulagen auf den Renten. Die Teuerungszulagen könnten sozial abgestuft entrichtet werden: kleine und mittlere Renten bzw. solche mit zu stark gekürzten Umwandlungssätzen zuerst.

Eine Pensionskasse zeigt, dass das geht: Profond. Sie verzinste das Alterssparguthaben der Versicherten im letzten Jahr mit 8% und entrichtete den Pensionierten eine Zulage von 1000 Franken. Was Profond kann, müssten andere doch auch können. Oder wollen sie einfach nicht?

Das Dossier Rentenschwund hier als PDF