Kitas Stadt Zürich: Bessere Anstellungsbedingungen für Qualitätsausbau nötig!

Von: Martina Flühmann

Der Gemeinderat behandelt heute die Weisung zum Bericht über die Situation zwei Betriebsjahre nach Inkrafttreten der Teilrevision der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung (VO KB) in der Stadt Zürich.

Noch viel Handlungsbedarf - auf verschiedensten Ebenen.VPOD

Der Stadtrat hält fest, dass nach dem nachweislich erfolgten quantitativen nun ein qualitativer Ausbau stattfinden soll. Das ist dringend notwendig und eine Forderung, die der VPOD bereits in der Vergangenheit artikuliert hat. Der Bericht zeigt auf verschiedenen Ebenen Handlungsbedarf, gerade auch mit Blick auf die Arbeitsbedingungen in den Kitas in der Stadt Zürich. Der VPOD fordert verbindliche und sozialpartnerschaftliche ausgehandelte Vorgaben zur Verbesserung derselben, damit gewährleistet ist, dass zusätzliche finanzielle Mittel auch tatsächlich in den Qualitätsausbau und nicht in die Taschen gewinnorientierter Trägerschaften fliessen.


Vor inzwischen vier Jahren ist die teilrevidierte VO KB in Kraft getreten. Der VPOD begrüsst die Absicht des Stadtrates, den Fokus auf Qualitätsentwicklung und die Verbesserung der Anstellungsbedingungen zu legen. Ein Qualitätsausbau kann nur über eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen stattfinden. Wir sind sehr erfreut darüber, dass auch die Arbeitgeber:innenseite die Verbesserung der Arbeitsbedingungen als zentral erachtet. Zu den Arbeitsbedingungen zählen aus unserer Sicht zwei Faktoren: Erstens, die Anstellungsbedingungen an sich – wie Löhne, Arbeitszeit, inklusive Vor- und Nachbereitungszeit, und Weiterbildungsmöglichen. Zweitens ist der Betreuungsschlüssel für die Arbeit in der Kinderbetreuung und deren Qualität zentral. Bei beiden Faktoren besteht grosser Handlungsbedarf.

Bezüglich der Löhne macht die Stadt zwar Vorgaben mit Mindestlöhnen in der VO KB. Diese sind aber, wie die Studie zeigt, zu tief angesetzt. Zudem fehlt die Perspektive einer Lohnentwicklung, was in einer Branche, die viele Fachpersonen bereits kurz nach Berufsabschluss verlassen, für den Erhalt von Wissen und Erfahrung und somit auch für die Betreuungsqualität dringend notwendig wäre. Aus gewerkschaftlicher Sicht stossend ist zudem der im Bericht aufgezeigte Missstand, dass die Löhne der Fachpersonen Betreuung 15% und jene der Team- und Gruppenleitungen 5% unter den im Normkostenmodell hinterlegten Löhnen liegen, während jene der Geschäftsleitungen 19% höher sind.

Weiter soll beim Betreuungsschlüssel ausschliesslich ausgebildetes Personal einberechnet werden dürfen. Dass der Anteil der Praktikant:innen in den Stadtzürcher Kitas von 2016 bis 2019 deutlich zurückgegangen ist, ist zwar erfreulich, doch erst eine Nicht-Berücksichtigung der Praktikant:innen im Betreuungsschlüssel, wäre ein ganz konkreter Hebel, um der nicht akzeptablen Verlängerung der Ausbildung durch lange Praktika einen Riegel zu schieben. Dass der Kantonsrat vor zwei Tagen eine parlamentarische Initiative überwiesen hat, die genau darauf abzielt, zeigt, dass sich inzwischen politische Mehrheiten dieser Problematik bewusst sind. Die dadurch entstehenden Mehrkosten müssen von der öffentlichen Hand getragen werden.

Die im Normkostenmodell hinterlegte Auslastung von 90% liegt in der Praxis tiefer und wird seitens der Trägerschaften als nicht realistisch beurteilt. Diese Einschätzung teilen wir. Zudem ist im Modell vorgesehen, dass lediglich die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt werden können. Diese sind aber nicht zuletzt aufgrund diverser Deregulierungsschritte in den letzten Jahren minimal. Ein Qualitätsausbau ist daher dringend nötig und erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Für den VPOD ist unbestritten, dass es sich bei der vorschulischen Kinderbetreuung um einen Service public handelt, der bis jetzt unterfinanziert ist. Gleichzeitig fordern wir eine klare Steuerung von öffentlichem Geld. 2019 hatten 91% der Kitas in Zürich einen Kontrakt mit der Stadt, darunter gibt es auch viele gewinnorientierte Trägerschaften. Wir fordern daher eine Koppelung von Subventionen und Arbeitsbedingungen und weiteren Qualitätskriterien. Subventionen sollen den Kindern, der Qualität und dem Personal zugutekommen und nicht für Gewinne oder Marketingkosten absorbiert werden.

Das Begleitpostulat von Marco Geissbühler und Selina Walgis, in welchem eine Angleichung der Anstellungsbedingungen an städtische Anstellungsbedingungen gefordert wird, unterstützen wir. Es wäre ein erster, vernünftiger Schritt zur Behebung der Missstände bei den Anstellungsbedingungen.

Entscheidend für die mit der Teilrevision der VO KB angestrebte Qualitätsentwicklung und die Verbesserung der Anstellungsbedingungen ist aus Sicht des VPOD der Miteinbezug des Betreuungspersonals. Es sind die Betreuungspersonen, die unter den entsprechenden und ausfinanzierten Rahmenbedingungen den Qualitätsausbau mitgestalten, mittragen und voranbringen können.

Dieser Inhalt ist am 02.03.2022 als Medienmitteilung verschickt worden.