VBZ-Traumjobs für Studierende?

Von: Duri Beer

«Das Geniale: Du kannst arbeiten, wann immer du willst. Entweder an festen Tagen. Oder auch ganz flexibel.». Nicht nur dieser Satz stösst bei vielen Fahrdienst-Mitarbeitenden auf ein mildes Lächeln und erboste Mienen. Die Berichterstattung in 20 Minuten wirft im Fahrpersonal derzeit hohe Wellen.

VBZ-Mitarbeitende diskutieren über das Inserat. Ein Traumjob - für Studierende?

Eine stark reduzierte Ausbildung von 26 anstatt 43 Tagen soll Studierende befähigen ausschliesslich die beiden Linien 10 und 12 zu bedienen. Sie sollen dann zwischen 10 und 20% arbeiten können, wann immer sie wollen – so steht es im Inserat, das die VBZ publiziert haben. Zu 30 - 35 Franken die Stunde, was dem tiefsten Einstiegslohn einer Trampilotin entspricht. Dabei handle es sich um einen Pilotversuch, wie der VBZ-Sprecher in 20 Minuten darlegt.

Dabei fühlen sich nicht nur viele Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter vor den Kopf gestossen, von diesem Pilotprojekt aus den Medien zu erfahren. Viele Mitarbeitende befürchten in ersten Reaktionen, dass mit dem Angebot einer stark reduzierten und verkürzten Ausbildung ihre berufliche Tätigkeit in Frage gestellt und entwertet wird, wenn künftig die Ausbildung zum Trampilot aufgeweicht und reduziert wird und mehr kostengünstige Studierende eingesetzt werden sollen. Sie fragen sich nach den Auswirkungen auf die betriebliche Sicherheit, wenn aufgrund ungeplanter Ereignisse ein Teil der Beschäftigten nicht mehr vollständig ausgebildet ist. Sie fragen danach, ob dieser Pilotversuch auf weitere Berufsgruppen ausgebaut werden soll und einer Strategie der Beschäftigung von Berufseinsteigern und Billigarbeitskräften folgt um Lohnkosten zu reduzieren. Oder sie fragen sich nach der Haltung des Stadtrats gegenüber den Sozialpartnern, wenn die Mitarbeitenden aus dem Medien erfahren, dass die Gewerkschaften trotz Vernehmlassungspflicht nicht angehört wurden. Oder sie fragen sich nach einem Zusammenhang zwischen der kürzlich erfolgten Ablehnung des Rahmen-GAV im ÖV im Kanton Zürich im Kantonsrat und dem Pilotversuch zur Rekrutierung günstiger Arbeitskräfte.

Die im VPOD organisierten Mitarbeitenden können ein solches Vorgehen nicht akzeptieren und werden die Verletzung des Mitwirkungspflicht gemäss Art. 144 AB PR beim Stadtrat monieren. In Absprache mit den beiden anderen Personalverbänden transfair und syna. Der VPOD schlägt vor bis zur Klärung der offenen Fragen mit Stadtrat Baumer keine weiteren sozialpartnerschaftlichen Aktivitäten mehr auszuüben.