Die Betriebliche Vereinbarung regelt die Umsetzung des Rahmen- Gesamtarbeitsvertrages (R-GAV) bei den VBZ. Sie ist seit 2014 in Kraft und regelt u.a. die Bestimmungen zur «Arbeitszeit» (Gewährung der 40-Stunden-Woche), «Dienstort» (anerkannte Pausenorte), «Massnahmen zur Verkürzung der Dienstschichten» oder den «Einsatz von Tablet Computern».
Die Personalverbände/Gewerkschaften hatten im Januar 2020 die Revision der Vereinbarung vorgeschlagen und Vorschläge eingebracht, welche die Belastungen für die Mitarbeitenden reduzieren und ihre Ressourcen stärken sollen. Im Dezember 2020 haben die VBZ dem Antrag zu Verhandlungen zugestimmt, die Vorschläge der Verbände analysiert und weitere Anpassungen geprüft.
Zwischen Januar und August 2022 haben sich syna, transfair und VPOD in acht Verhandlungsrunden mit den VBZ auf das Verhandlungsergebnis geeinigt, das jetzt zur Abstimmung kommt. Auf der Arbeitgeberseite muss der Stadtrat der Vertragsänderung zustimmen. Parallel zum Stadtrat befragen die Gewerkschaften ihre Mitglieder in einer Urabstimmung.
Was ändert sich? Es kommen nur noch Pausenorte in Frage, welche die Bedingungen des Gesundheitsschutzes erfüllen, die pauschalen Zeitzuschläge werden ausgebaut und neu ereignisbezogen in den Dienst integriert, durch gezielte Massnahmen sollen die Dienste verkürzt werden können, das Tablet wird allen Mitarbeitenden abgegeben und alle Reisezeiten orientieren sich am online-Fahrplan. Zudem soll die Vereinbarung vom Rahmen-GAV entkoppelt werden und viele Bestimmungen werden im Anhang integriert, die ohne Zustimmung des Stadtrats wieder geändert werden können.
Die VPOD Mitglieder können noch bis zum 4. November ihre Stimme abgeben. Es dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder abstimmen. Darum lohnt sich jetzt ein Beitritt doppelt – es winkt eine Werbeprämie pro Neumitglied.