Anfangs Dezember hat der VPOD den Verband der Zürcher Krankenhäuser VZK angeschrieben (siehe hier). Nun kam es Mitte Januar zu einem Treffen. Die Rechtslage betreffend Umkleidezeit war schnell klar und unumstritten. Der VZK wird nun die Spitäler und Kliniken anschreiben, um sie auf diese Rechtslage hinzuweisen. Wir hoffen, dass sich damit für weitere Betriebe endlich eine Lösung finden lässt, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die an vielen Orten weiterhin nicht erfasste und vergütete Umkleidezeit zu regeln. Denn es ist klar: Erfasst der Arbeitgeber die Arbeitszeit vorsätzlich nicht korrekt und er lässt undokumentierte Arbeitszeit zu (z.B. eben Umkleidezeit), dann ist dies ein strafrechtiches Vergehen, gegen das der VPOD Anzeige einreichen kann.
Umkleiden ist Arbeitszeit! Ist ja logisch.
Vor vier Jahren haben wir im Kanton Zürich die Kampagne "Umkleiden ist Arbeitszeit!" lanciert. Viel wurde seither erreicht. Aber am Ziel sind wir noch nicht. Nun hat der VPOD den nächsten Schritt eingeleitet.
