Anfrage zu Pensionskasse und Sozialhilfe

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Michèle Dünki-Bättig, Präsidentin des VPOD ZH Kanton (SP, Glattfelden), Sibylle Marti (SP, Zürich) und Nicola Yuste (SP, Zürich) haben im Kantonsrat eine Anfrage eingereicht zum Umgang mit dem Pensionskassengeld bei Eintritt in die Sozialhilfe. Hier der Wortlaut der Anfrage.

Der Tages-Anzeiger vom 30. Januar 2023 macht gravierende Unterschiede bezüglich des Vorbezugs des Pensionskassengeldes zwischen den Gemeinden und Kantonen publik. Die Sozialhilfe wird in der Schweiz als Schuld betrachtet, welche zurückerstattet werden muss, wenn Beziehende wieder in die Arbeitswelt eintreten oder beispielsweise erben.

Der Kanton Zürich ist den SKOS-Richtlinien verpflichtet. Gemäss den Richtlinien dürfen Gemeinde keine Rückerstattung aus der zweiten Säule verlangen, um bezogene Sozialhilfeleistungen zu begleichen. Und ein Vorbezug ist frühestens mit der AHV-Frühpensionierung möglich (Männer ab 63 und Frauen ab 62 Jahren).

Die Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) attestiert ebenfalls, dass es zwar klare Vorgaben gebe, die aber gelegentlich nicht eingehalten werden.

Die Anfragestellerinnen bitten den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Hat der Regierungsrat Kenntnis von Fällen, bei denen die geltenden SKOS-Vorgaben nicht eingehalten worden sind? Falls ja, wie reagiert der Kanton?
  2. Wie stellt der Regierungsrat grundsätzlich sicher, dass die SKOS-Vorgaben in den Gemeinden eingehalten werden?
  3. Wie viele Personen im Kanton Zürich müssen jährlich einen Vorbezug ab der AHV-Frühpensionierung machen?