Kanton Zürich: Sozial geht anders

Von: Roland Brunner, VPOD Sekretär Sektion ZH Kanton

Der Regierungsrat will nichts davon wissen, das Reinigungspersonal wieder beim kantonalen Personal einzugliedern. Soziale Verantwortung ist weniger wichtig als Sparen.

Im Oktober 2021 haben Michèle Dünki-Bättig, Co-Präsidentin des VPOD ZH (SP, Glattfelden) und drei Mitunterzeichner*innen den Regierungsrat mit einem Postulat aufgefordert, das Reinigungspersonal wieder direkt beim Kanton oder seinen selbstständigen Betrieben anzustellen. Davon wollte der Regierungsrat in seiner Antwort auf das Postulat nichts wissen. Heute nun hat der Kantonsrat das Postulat behandelt. Hier das Votum von Michèle Dünki-Bättig:

Reinigungsfachkräfte: Votum für die Wiedereingliederung:

Sehr geehrte Frau Ratspräsidentin
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Geschätzte Anwesende

Dank den Verhandlungen der Gewerkschaften Unia, VPOD und Synia mit dem Branchenverband Allpura gibt es ab 2024 keine Stundenlöhne unter 20 Franken mehr! Dies gilt für alle Bereiche, in denen der Gesamtarbeitsvertrag Reinigung greift.

Ich habe in der kantonalen Lohntabelle nachgeschaut: 45'224 Franken ist der tiefste Lohn, den der Kanton Zürich bezahlt. Gerechnet auf ein 100%-Pensum zahlt der Kanton Zürich also mindestens 22 Franken und 60 Rappen auf die Stunde (CHF 44224 / Anzahl Stunden pro Jahr).

Ich wiederhole also: 20 Franken pro Stunde bis 2024. Das ist es also, was der Kanton „faire und fortschrittliche Anstellungsbedingungen“ nennt. Damit meint er offensichtlich einen Lohn, der nur so gut ist, weil die Gewerkschaften sich massiv dafür eingesetzt haben. Und verstehen sie mich nicht falsch: „fair“ ist hier durchaus zynisch zu verstehen. Angesichts der Inflationsbedingten Teuerung, der massiven Zunahme der Krankenkassenprämien und der immer weiterwachsenden Belastung durch Mietkosten bleibt diesen Menschen kaum etwas zum Leben. Oder könnten Sie mit einem solchen Lohn auskommen?

Der Kanton Zürich spart auf Kosten derjenigen, die eh schon am wenigsten haben. Wir alle wissen: Lohndumping ist in der Reinigungsbranche nach wie vor verbreitet. Mit der Erhöhung der Vollzugskostenbeiträge zur Finanzierung von Kontrollen, dem Verbot der Barauszahlung von Löhnen und der Präzisierung von Anstellungskategorien enthält der GAV wichtige Neuerungen für einen wirkungsvollen Vertragsvollzug. Und all diese Anstrengungen der Gewerkschaften waren unter anderem nötig, weil der Kanton „den Markt spielen“ lassen wollte. Dass er damit prekäre Anstellungsbedingungen von meist in kleinen Teilzeitpensen arbeitenden Menschen – zum grössten Teil einmal mehr Frauen – befördert, scheint ihm da nicht so wichtig.

Das ist schäbig und steht dem Kanton und seinem Anspruch, als vorbildlicher Arbeitgeber gute und faire Anstellungsbedingungen zu bieten, schlecht an. Beim Budgetüberschuss, den der Kanton regelmässig ausweist, muss er es sich doch auch leisten können, die Reinigungsfachkräfte wieder in das kantonale Personal einzugliedern. Ob und wieviel allenfalls der Kanton tatsächlich spart mit der Ausgliederung des Reinigungspersonals, weist der Regierungsrat in seiner Antwort auf jeden Fall nicht aus. Und auf die Sicherheits-Argumente, die ich in meinem Postulat angeführt habe, ist der Regierungsrat zudem mit keinem Wort eingegangen. Anscheinend ist ihm das nicht so wichtig. Wir halten an unserem Postulat fest – machen Sie das doch bitte auch.