AOZ kündigt GAV auf Vorrat mit fadenscheiniger Begründung

Von: Martina Flühmann

Seit Februar 2023 verhandeln die AOZ und die Gewerkschaft VPOD die Überarbeitung ihres Gesamtarbeitsvertrages (GAV). Zum Erstaunen des VPOD hat der Verwaltungsrat der AOZ nun kurzfristig beschlossen, den GAV auf Vorrat zu kündigen, obwohl die Sozialpartner Mitten in der Verhandlung stehen. Der VPOD bedauert den Entscheid der AOZ: er ist ein schlechtes Signal gegenüber den Angestellten.

Dass es bei den laufenden Verhandlungen nach vier Runden noch nicht zu einer Einigung gekommen ist, hat verschiedene Gründe. Einerseits möchte die AOZ in einzelnen Punkten Anpassungen, mit denen die Mitarbeitenden nicht einverstanden sind. Das ist in Verhandlungen durchaus üblich. Der VPOD hat seinerseits stets betont, dass es am Schluss darum geht, ein Gesamtpaket zu beurteilen. Andererseits will die AOZ das Mitspracherecht des VPOD massiv beschneiden und zentrale arbeitsvertragsrechtliche Regelungen aus dem GAV herauslösen.

Die AOZ betont in ihrem Kündigungsschreiben zwar, die seit Jahresbeginn laufenden GAV-Verhandlungen fortsetzen zu wollen. Doch die angeführte Begründung für die Kündigung auf Vorrat – eine Rechtsunsicherheit aufgrund eines Widerspruchs zwischen GAV und Gemeindeordnung bezüglich subsidiär geltendem Recht – ist fadenscheinig. Der VPOD hat zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass dieser Punkt angepasst werden muss. Ginge es nur darum, diesen Punkt zu regeln, läge ein neuer GAV bereits vor. Auch in Bezug auf weitere GAV-Anpassungen hat sich der VPOD stets verhandlungsbereit gezeigt.

Bei der Abstimmung über die Ausgliederung der AOZ aus der städtischen Verwaltung war betont worden, dass für das Personal grundsätzlich das städtische Personalrecht angewendet wird. „Abweichende Bestimmungen sollen in einem Gesamtarbeitsvertrag festgelegt werden“. Mit der Kündigung des GAV auf Vorrat zeigt die Auslagerungspolitik der Stadt nun ihre unschönen Folgen für das Personal. Ein GAV ist ein Garant für faire und attraktive Anstellungsbedingungen. Gerade die AOZ ist stark vom Fachkräftemangel betroffen und kämpft mit einer hohen Fluktuation des Personals. Besonders auch angesichts dieser Herausforderungen ist die Kündigung des GAV fehl am Platz.

Für den VPOD ist nicht nachvollziehbar, weshalb die AOZ in laufenden Verhandlungen und bei gegenseitig bekräftigter Verhandlungsbereitschaft zu einem solch drastischen Mittel greift. Der VPOD wird sich in den kommenden Tagen mit der Basis über das weiter Vorgehen beraten und in diesem Rahmen die Kündigung des GAV und deren Folgen diskutieren. Nach wie vor ist der VPOD zu weiteren Verhandlungen mit der AOZ bereit, erwartet aber auch, dass die von der AOZ betonte Verhandlungsbereitschaft mehr als eine leere Worthülse ist.