Erzieher:innen - so werden im Arbeitsgesetz (ArG) die anerkannten pädagogischen Fachpersonen bezeichnet - sind von den Bestimmungen zu den Arbeits- und Ruhezeiten ausgenommen. Dies hat zur Folge, dass für sie u.a. die Schutzbestimmungen bzgl. Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Bereitschaftsdienst, Pausen etc. nicht gelten. Deshalb leisten sie lange Dienste und unbezahlte Nachtpräsenz, haben kaum Pausen und müssen enorme Flexibilität bei Dienstverschiebungen beweisen. Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ist nicht gewährleistet, ebenso ist ein Vollzeitpensum kaum möglich. Dies führt in einer Branche, in welcher FINTAs einen Grossteil der Beschäftigten ausmachen, zu Erwerbsausfällen, die durch das vergleichsweise bescheidene Lohnniveau nicht kompensiert werden. Eine Folge davon sind dementsprechend tiefere Renten trotz hoher Arbeitslast.
Der Kanton Zürich hat es in der Hand, die Bedingungen, unter denen diese gesellschaftlich wichtige Arbeit geleistet wird, zu verbessern, Betreuungsqualität zu gewährleisten und so die Arbeit in den Kinder- und Jugendheimen wertzuschätzen.
Für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Kinder- und Jugendheimen im Kanton Zürich braucht es insbesondere:
- verbindliche Vorgaben zur Einhaltung von Pausenregelungen (inklusiv deren Bezahlung), zu Ruhezeiten und zu maximalen Dienstlängen.
- die Anrechnung von Bereitschaftsdienst vor Ort («Nachtpikett») als Arbeitszeit.
- eine angemessene Entschädigung für kurzfristiges Einspringen.
- einen fachlich begründeten Betreuungsschlüssel (mindestens 1:4) unter Miteinbezug der Mitarbeiter:innen.
- die Unterstützung von sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Regelungen (im Rahmen von GAV)
Petition jetzt online unterschreiben!
Downloads | ||
---|---|---|
02.11.2023 | Petition_Heime_ZH | () |