Die Spitalräte von KSW, PUK und ipw bezahlen ihren Mitarbeiter:innen 2025 keine Teuerungszulage. Das USZ gleicht knapp die Hälfte der effektiven Teuerung aus. Der VPOD protestiert. Die Angestellten sind nicht verantwortlich für teure Neubauten und grosse Defizite. Mit verschlechterten Arbeitsbedingungen fördern die Spitalräte den zugleich vielbeklagten Fachkräftemangel im Gesundheitswesen.
Individuelle Lohnmassnamen sind kein Ersatz für den Teuerungsausgleich
Zeitgleich informierten gestern das Universitätsspital Zürich USZ, das Kantonsspital Winterthur KSW und die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich PUK ihre Angestellten über die Lohnmassnahmen 2025. Die Integrierte Psychiatrie Winterthur ipw hatte die ihren einige Tage zuvor auf dem Intranet publiziert. Angestellte von KSW, PUK und ipw gehen beim Teuerungsausgleich leer aus. Das USZ gewährt 0.5%. Die effektive Teuerung beträgt jedoch mehr als das Doppelte.
USZ, PUK und ipw sehen 0.5% und das KSW 0.7% ihrer Lohnsummen für individuelle Lohnerhöhungen (ILE) oder Einmalzahlungen vor. Davon werden die wenigsten Mitarbeiter:innen profitieren. Zudem sind ILE und noch viel weniger Einmalzahlungen kein Ersatz für den Teuerungsausgleich, der allen wenigstens die Kaufkraft des bisherigen Lohnes sichern würde.
Spitalrat entscheidet über Teuerungsausgleich
Seit 2022 sind die Kantonsspitäler nicht mehr an den Teuerungsausgleich beim Kanton gebunden, der seinen Angestellten die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise (LIK, Stichtag 31. August) ausgleicht, sie beläuft sich auf 1.1%. Die Spitalräte beschliessen unabhängig davon. Der Regierungsrat genehmigte dies damals mit der Begründung: «Diese Abweichung vom kantonalen Personalrecht ist sachlich gerechtfertigt: Es muss dem Spitalrat möglich sein, das USZ [resp. KSW, PUK, ipw] auf dem Arbeitsmarkt als attraktiven Arbeitgeber [resp. attraktive Arbeitnehmerin] positionieren zu können» (RRB-Nr. 815–818/2022). Die Spitalräte nutzten die neue Zuständigkeit seither für das genaue Gegenteil. Seit Anfang 2023 summiert sich der Rückstand bei der Teuerungszulage gegenüber jener beim Kanton auf 2.2% bei PUK und ipw, 2.1% beim KSW und 1.6% beim USZ.* Keine und auch eine unvollständige Teuerungszulage ist nicht attraktiv, sondern verursacht Reallohnverlust im Portemonnaie der Angestellten und schadet dem Image der Gesundheitsberufe.
* Spitalrats-Entscheide 2022: 3% (USZ, PUK, KSW, ipw) statt 3.5% beim Kanton; 2023: 1% (PUK, ipw) bzw. 1.1% (USZ, KSW) statt 1.6% beim Kanton; 2024: 0% (KSW, PUK, ipw) bzw. 0.5% (USZ) statt 1.1% beim Kanton.
Selbstgemachter Fachkräftemangel
Bereits heute fehlt es massiv an Gesundheitspersonal und für die nahe Zukunft besteht ein riesiger zusätzlicher Bedarf. Die Angestellten arbeiten am Limit ihrer Kräfte, springen (zu) oft kurzfristig und über ihre Verpflichtungen ein. Ihnen für diesen vollen Einsatz den vollen Teuerungsausgleich zu verwehren, ist aus Sicht VPOD unhaltbar und weit entfernt von einer nachhaltigen Personalpolitik. So fördern die Kantonsspitäler den zugleich beklagten Fachkräftemangel. Sie nehmen zudem die Bevölkerung nicht ernst, die mit der Pflegeinitiative (61.8% Zustimmung im Kanton ZH) deutlich bessere Arbeitsbedingungen verlangen, um den Pflexit aufzuhalten.
Auch Gesundheitsdirektion in der Verantwortung
Schlechte Arbeitsbedingungen und Personalnotstand in den Gesundheitsberufen gefährden die Versorgungsqualität. Diese aber muss der Kanton für seine Bevölkerung sicherstellen. Er ist auch zuständig für die Umsetzung der Pflegeinitiative. Also kann er zuallerletzt eine Verschlechterung bei den Rahmenbedingungen in den eigenen Gesundheitsbetrieben zulassen.
Das Personal ist nicht verantwortlich für negative Betriebszahlen. Im Gegenteil, jede:r Mitarbeiter:in, der:die dem Spital die Treue hält, vermeidet teure Temporäreinsätze. Der VPOD fordert die Spitalräte auf, ihren Angestellten mindestens den vollen Teuerungsausgleich von 1.1% zu gewähren. Er sieht auch Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli in der Verantwortung, ihrerseits die Spitalräte dafür in die Pflicht zu nehmen.