Am vergangenen Mittwoch, 21. August, hat der Gemeinderat in der Schlussabstimmung die Teilrevision der städtischen Verordnung Kinderbetreuung VO KB beschlossen. Damit bekennt sich der Zürcher Gemeinderat zur Erhöhung der Qualität und der Verbesserung der Löhne und Anstellungsbestimmungen in der vorschulischen Kinderbetreuung. Mit dem Entscheid wurden die notwendigen gesetzlichen Anpassungen geschaffen für die Finanzierung der Mehrkosten eines Gesamtarbeitsvertrags für die Kitas in der Stadt Zürich. Der VPOD begrüsst diesen wichtigen Schritt in die richtige Richtung sehr. Von Qualitätsmassnahmen in der vorschulischen Kinderbetreuung profitieren Angestellte, Kinder und Eltern gleichermassen.
Ein wesentlicher Punkt der Revision sind die sogenannte Sockelbeiträge, die für Qualitätsmassnahmen ausgerichtet werden können. Für die Erhöhung der Betreuungsqualität stellt die gezielte Verbesserung der Löhne und Anstellungsbedingungen dar, die ebenfalls über die Sockelbeiträge finanziert werden sollen, ein wichtiges Element dar. Dass bei den Anstellungsbedingungen in der vorschulischen Kinderbetreuung Handlungsbedarf besteht, hat die Auftragsstudie des VPOD, des Sozialdepartements der Stadt Zürich, des Kita-Dialog Stadt Zürich und des Verbands Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) deutlich gezeigt, die im März 2024 veröffentlicht wurde.
Seit März 2024 verhandelt der VPOD mit Kibesuisse über einen GAV für die Kitas in der Stadt Zürich. Für einen guten GAV braucht es die Kita-Mitarbeitenden - sie sind die Fachpersonen, kennen den Betreuungsbetrieb, die Herausforderungen und wissen, was es braucht, damit sie ihre Arbeit unter guten Rahmenbedingungen leisten können. An unserer dritten offenen Versammlung zum Kita-GAV vom 31. August 2024 werfen wir einen Blick zurück und schauen in die Zukunft: wie sind die Verhandlungen bis jetzt gelaufen, wo stehen wir heute und wie geht es weiter?
Die Medienmitteilung zur Auftragsstudie findest du HIER.