Ein GAV für Zürcher Kitas - Verhandlungen werden fortgesetzt

Von: Martina Flühmann

Ein hängiger Rekurs verhindert aktuell das Inkrafttreten der teilrevidierten Verordnung Kinderbetreuung (VO KB) und damit der gesetzlichen Grundlage für die Finanzierung eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV). Die Notwendigkeit, die Anstellungsbedingungen des Kita-Personals zu verbessern, ist aber hoch – sowohl mit Blick auf die Qualitätsentwicklung in den Kitas in der Stadt Zürich als auch auf die sehr angespannte Personalsituation im Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung. Nach der gestrigen Neukonstituierung des GAV-Komitees von kibesuisse werden die Verhandlungen noch im September fortgeführt.

Der VPOD und die Verhandlungsdelegation von kibesuisse haben dazu eine gemeinsame Medienmitteilung veröffentlicht.

Die nächste offene Versammlung für Kita-Mitarbeitende aus der Stadt Zürich findet am 01.11.2025, von 11-13 Uhr statt.

BRINGT EUCH EIN! ALLE FÜR EINEN STARKEN GESAMTAREITSVERTRAG IN ZÜRCHER KITAS!