Die Finanzkontrolle der Stadt Zürich hatte vor über zwei Jahren die «Dose der Pandora» geöffnet und Schutz und Rettung SRZ den Ball zugespielt. Die Schichtzulage der Berufsfeuerwehr für Nacht -und Sonntagsarbeit sei herzuleiten und rechtlich neu zu verankern. In der Folge hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus unterschiedlichen Berufsleuten von SRZ die Hausaufgaben erledigt, die Zulage hergeleitet und deren Ergebnisse der Direktion von SRZ präsentiert. Eine Anpassung und Erhöhung der Zulage ist begründet, zweckmässig und finanziell tragbar.
Der Stadtrat hatte 1991 die letzte Anpassung durch eine sanfte Erhöhung der Zulage u.a. mit der Zunahme der Einsätze begründet. In den letzten 35 Jahren sind diese weiter signifikant gestiegen, anspruchsvolle Arbeiten, die während des Bereitschaftsdienstes zu erledigen sind, sind dazugekommen. Die Arbeit hat sich allgemein stark verdichtet, das Bevölkerungswachstum und zusätzliche Einsätze durch eine Flut von Events belastet die Mitarbeitenden wesentlich stärker als vor einem halben Jahrhundert. Der Flughafen ist seither als anspruchsvoller Hub dazugekommen.
Gleich geblieben sind die Einsätze in der Nacht und an Sonntagen. Die Berufsfeuerwehrleute leisten nach wie vor durchschnittlich «pro Mann und Jahr nach Abzug der Ferien und Freischichten 336 Sonntags- und 980 Nachtstunden bei einer Arbeitszeit von 53,5 Stunden ...» (STRB. 2055/1991). Auf 53,5 Stunden pro Woche kommen sie, weil sie in 24-Stunden-Schichten arbeiten und während des gesamten Zeitraums Bereitschaftsdienst leisten. So leisten sie pro Jahr durchschnittlich 96 Schichten. An jedem dritten Tag des Jahres.
Aufgrund der fehlenden Einigung mit SRZ hat die VPOD-Versammlung vom 7. April beschlossen eine Petition zu lancieren, die eine «signifikante Erhöhung» der Zulage sowie eine Einigung zwischen den Verbänden VPOD, PBZ und der Stadt Zürich fordert. 242 Berufsfeuerwehrleute – praktisch alle - haben sich hinter die Forderung gestellt und mit ihrem Namen unterschrieben. Die Versammlung hat eine Verhandlungsdelegation gewählt, die nun am 12. Juni mit 7 Personen (5 Berufsfeuerwehrleute und 2 VPOD-Sekretäre) besetzt mit dem Stadtrat in Verhandlungen tritt. Ein Kurzgutachten bestätigt den Handlungsspielraum, den der Stadtrat in der Festlegung der Höhe und der rechtlichen Grundlage nutzen kann. Nur eine neue «Lex Berufsfeuerwehr» kann eine stabile rechtliche Grundlage schaffen, die den Veränderungen seit 1991 gerecht wird und dabei die Attraktivität des Berufs durch «marktfähigere» Löhne ausbaut, ohne fundamental neue Arbeitsbedingungen zu schaffen.
