Stadt Zürich: Umkleidezeit im GUD

Vier Minuten umziehen pro Dienst - eine Pauschale von Fr. 60.- pro Monat und Vollzeitpensum. Das reicht nicht.

Worum es geht

Im Gesundheitssektor und auch in anderen Bereichen müssen sich Mitarbeitende für ihre Arbeitstätigkeit zwingend am Arbeitsort umkleiden. Wegen der «Einhaltung von Hygienevorschriften» oder der «objektiven Unzumutbarkeit, den Arbeitsweg in der Arbeitskleidung zurückzulegen» (Stadtratsbeschluss 1111/2019).

Wir haben im Herbst 2018 die politische Forderung Umkleidezeit = Arbeitszeit aufgegriffen und den Vollzug der arbeitsgesetzlichen Definition von Arbeitszeit bzw. Umkleidezeit eingefordert. Aktuell fehle eine Rechtsgrundlage, welche festlege, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Art und Weise Umkleidezeit als bezahlte Arbeitszeit gelte. Auch aus Gründen der Rechtsgleichheit sei dementsprechend eine klärende gesetzliche Grundlage für die ganze Stadt Zürich zu schaffen – so der Stadtrat im Dezember 2019.

In der Vernehmlassung zur neuen Regelung hattten wir die Verdichtung der Arbeit (gleiche Aufgabenfülle in weniger Zeit) als Kompensation für die Anerkennung der Umkleidezeit als Arbeitszeit entschieden abgelehnt und bei der Festsetzung einer angemessenen Zeitpauschalen die Mitwirkung der Mitarbeitenden und ihrer Vertretungen vorgeschlagen. Zeitpauschale seien aber nur dann festzulegen, wenn das Stempeln nicht möglich sei.

Was hat der Stadtrat entschieden?

Der Stadtrat hat festgelegt, dass Dienstabteilungen entweder die effektive Zeit anrechenen sollen oder angemessenen Zeit- oder Geldpauschalen festlegen sollen. Das GUD lässt verlauten, dass die Einführung einer Zeitpauschale aufgrund der personellen Situation nicht umsetzbar sei.

Seit Juli 2021 wird die Umkleidezeit der Angestellten im GUD mit einer Geldpauschale von 60.- Fr. / Monat auf 100% vergütet. Der VPOD fidet diese Pauschale unangemessen und unfair ist. Unangemessen, weil 60.- Fr. in einem Monat ca. 4 Minuten pro Schicht entsprechen. Das reicht nicht! Unfair, weil andere städtische Dienstabteilungen die effektive Zeit oder zwischen 10 bis 15 Minuten pro Tag anrechnen. Eine solche Ungleichbehandlung innerhalb der Stadtverwaltung – notabene gegenüber einer frauenstarken Berufsgruppe - ist nicht tragbar.

Darum wollen wir neu mit dem Stadtrat verhandeln. Um eure Anliegen angemessen Vertreten zu können, haben wir im Herbst 2021 eine Kurzumfrage durchgeführt: Welche Lösung findest du angemessen? Das GUD hat das Thema Umkleidezeit wieder aufgenommen. Es hat eingesehen, dass die 60.- Fr. Pauschale nicht vertretbar ist.

Durch unsere Hartäckigkeit haben wir erreicht, dass die Umkleidezeit im GUD nicht vom Tisch ist. Wir bleiben am Verhanldungstisch und kämpfen weiterhin für eine faire, angemesse Lösung.

  • Unsere Argumente und Forderungen

    Anfang 2019 hat das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) in seiner Wegleitung zum Arbeitsgesetz explizit festgehalten, dass die Umkleidezeit zur Arbeitszeit gehört. Knapp 2 Jahre später tun sich immer noch viele Betriebe mit einer entsprechenden Regelung schwer. Damit entgeht den Angestellten bis zu einem halben Monatslohn jährlich!