VPOD fordert mehr Lohn für das Personal

Dem Kanton Zürich geht es finanziell gut, sehr gut sogar. Es ist Zeit, dass endlich auch das Personal etwas davon hat.

Seit 2010 hat der Kanton Zürich rund 600 Millionen Franken auf Kosten der Angestellten eingespart! Er fällt Jahr für Jahr weiter hinter die Privat­wirtschaft und hinter die UBS-Lohn­studie zurück, die er selbst als Gradmesser definiert hat. Der VPOD hat dazu heute eine Dokumentation «Lohndossier 2019» veröffentlicht. Es wäre höchste Zeit, die Angestellten an der guten Ertragslage des Kantons zu beteiligen und die aufgelaufene Lücke zu schliessen – und die Finanzlage würde es problemlos ermöglichen.

Die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst leisten mit ihrer täglichen Arbeit einen erheblichen Beitrag an die zuverlässig funktionierende Infrastruktur im Kanton Zürich und sind damit eine Voraus­setzung auch für eine erfolgreiche Privatwirtschaft.

Michèle Dünki-Bättig, Präsidentin der VPOD Sektion Zürich Kanton, hält fest: «Das Geld ist vorhanden. Daran fehlt es nicht. Die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat muss in der Budget­debatte beweisen, dass sie mit Taten statt Worten zum Personal steht.»

Der VPOD fordert für das kantonale Personal:

  • Die im Budget für den Teuerungsausgleich eingestellten 0,5% müssen vollumfänglich für Lohnmass­nahmen eingesetzt werden, auch wenn die Teuerung tiefer ausfällt.
  • Eine generelle Lohnerhöhung für alle Angestellten:
    • 2,5% bei einem Voll­zeit-Einkommen bis Fr. 100’000 pro Jahr
    • 2,0% bei einem Voll­zeit-Einkommen über Fr. 100’000 pro Jahr
  • Zusätzlich mind. 50 Franken pro Monat mehr für Frauen - als Zeichen dafür, dass der Kanton seine Vorbildfunktion wahrnimmt und aktiv etwas gegen die Lohnungleichheit tut.
  • Bei allfälligen individuellen Lohnerhöhungen und Einmalzulagen sind tiefere Ein­kommen besonders zu berück­sichtigen (Teilzeit­arbeit, tiefere Lohn­klassen usw.)
  • Im KEF ist einzuplanen, in den nächsten fünf Jahren die ausgewiesene Lücke (Rück­stand auf die UBS-Vergleichswerte) zu schliessen.
  • Drei zusätzliche Ferientage für die Altersgruppe bis 21 und ab 50 Jahren, die bisher nicht in den Genuss der neuen Ferienregelung kommen.

Download (PDF) Dokumentation «Lohndossier 2019»