Volkswirtschaftsdirektion eiert weiter

Per Brief hat der VPOD am 23. Oktober bei der Volkswirtschaftsdirektion von FDP-Regierungsrätin Carmen Walker Späh den Vollzugsnotstand bei der Umkleidezeit deponiert. Jetzt liegt eine Antwort vor.

Wie schon Anfang April 2019 wollten wir von der Volkswirtschaftsdirektion (VD) wissen, weshalb das AWA seine Aufgabe nicht wahrnimmt, die korrekte Erfassung der Arbeitszeit (inkl. Umkleiden) zu überprüfen. Und wie damals ist die Antwort nichtssagend resp. in unserem Rechtsverständnis falsch (--> Antwort der VD vom 8.1.2020).

Wir halten demgegenüber erneut fest:

  • Das AWA hat zu kontrollieren, ob das Arbeitsgesetz eingehalten wird. Dazu gehört die Frage der Arbeitszeiten, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitszeiterfassung. Nicht kontrollieren muss das AWA, ob die Arbeitszeit inkl. Umkleidezeit auch bezahlt wird. Das ist die Frage des öffentlichen und privaten Arbeitsrechtes.
  • Um die Einhaltung des Arbeitsgesetzes überprüfen zu können, müsste das AWA auch kontrollieren, ob die Umkleidezeit in der Arbeitszeiterfassung als Arbeitszeit erfasst wird. Sonst ist eine Kontrolle der Ruhezeiten usw. unmöglich.

Der VPOD prüft als nächsten Schritt eine Aufsichtsbeschwerde beim zuständigen Staatssekretariat für Wirtschaft SECO in Bern. Dieses hat die Aufsicht über die Arbeitsinspektorate und die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsgesetzes. Gleichzeitig laufen die Verfahren gegen einzelne Spitäler weiter. Wir bleiben dran.