Umkleiden ist Arbeitszeit! Auch am KSW

Von: Roland Brunner, VPOD Sekretär Sektion ZH Kanton

Viele Spitäler rechnen heute das Umkleiden zur Arbeitszeit und entschädigen diese Zeit auch. Nicht so das KSW. Es ist Zeit, dass endlich auch hier die Umkleidezeit entschädigt wird, fordern Angestellte mit einem offenen Brief an das Spital.

Am USZ und im Kispi gibt es pro Dienst 15 Minuten angerechnet. Pro Jahr macht das 60 Arbeitsstunden (bei Vollzeit) oder 1,5 Wochen aus.

Auch am Spital Bülach hat das Arbeitsgericht den Angestellten Recht gegeben und ihnen eine Entschädigung für die letzten fünf Jahre Umkleidezeit zugesprochen.

Mit einem offenen Brief fordern wir die Spitalleitung auf, auch am KSW die Umkleidezeit anzurechnen und zu entschädigen. Wir laden dich ein, den offenen Brief zu unterschreibend.

Und mit dem VPOD können wir auch die Umkleidezeit der letzten fünf Jahre einfordern. Das macht bei 15 Minuten pro Tag und einer Vollzeit-Anstellung rund 2,5 Monate Ferien oder Lohn für die letzten fünf Jahre.