In vielen Kantonen der Schweiz sind Gesamtarbeitsverträge im Gesundheitswesen längst Normalität. In einigen Kantonen ist ein Gesamtarbeitsvertrag sogar Voraussetzung dafür, dass Spitäler und Kliniken auf der Spitalliste aufgeführt werden und mit dem Kanton abrechnen, also die Behandlungskosten in Rechnung stellen können. Im Kanton Zürich hat sich die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat mehrmals geweigert, Gesamtarbeitsverträge für Spitäler und Kliniken im Gesetz aufzunehmen. Es wird Zeit, dass sich das endlich ändert und dass auch der Kanton Zürich im Gesundheitswesen zu einer Sozialpartnerschaft findet, die zeitgemäss und verlässlich ist.
VPOD fordert einen GAV Gesundheit
Statt die kantonalen Spitäler und Kliniken aus dem Personalrecht des Kantons herauszulösen, wie es die Spitaldirektionen wollen, fordert der VPOD einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Angestellten von USZ, KSW, PUK und ipw. Weil uns Gesundheit wichtig ist!