Kanton Zürich: Umkleiden ist Arbeitszeit!

Wenn man sich für die Arbeit im Betrieb umkleiden muss, ist das Arbeitszeit.

Das Rechtslage ist klar und kaum mehr umstritten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat seine Richtlinien angepasst und bezeichnet Umkleiden seit 2019 explizit als Arbeitszeit. Auch der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Forderung des VPOD als berechtigt bezeichnet. Einige Spitäler haben die Forderung aufgenommen und setzen sie mehr oder weniger um. Viele Spitäler, Kliniken und Heime weigern sich aber weiterhin, das rechtskonform umzusetzen. Der VPOD fordert dieses Recht für die Spitalangestellten ein - wenn nötig vor Gericht. Hier eine Übersicht.

  • Umkleidezeit jetzt!

    Du hast sicher auch schon davon gehört. Seit Herbst 2018 fordert der VPOD: Umkleiden ist Arbeitszeit! Es geht voran und wir laden dich ein, dich der Klage anschliessen.

  • Chronologie

    Seit dem ersten Artikel zum Thema "Umkleiden ist Arbeitszeit!" ist viel geschehen. Hier ein chronologischer Überblick über die Ereignisse mit Links zu den jeweiligen Beiträgen.

  • Meine Rechte einfordern

    Der VPOD klagt für seine Mitglieder das Recht ein, Umkleidezeit als Arbeitszeit angerechnet zu bekommen.

  • Für Angestellte der Städte Zürich und Winterthur

    Für die beiden grossen Städte im Kanton, die Stadt Zürich und die Stadt Winterthur, sind das Vorgehen und der Fahrplan anders. Hier siehen die zuständigen VPOD-Sektionen die grössten Chancen für eine faire Lösung in politischen Verhandlungen.

  • Umkleidezeit: Zwischenbilanz nach einem Jahr

    Am 25. September 2018 lancierten wir die Kampagne "Umkleiden ist Arbeitszeit!". Was haben wir seither erreicht und wie geht es weiter? Der VPOD informierte ein Jahr danach, am 25. September 2019 die Medien.