Das Rechtslage ist klar und kaum mehr umstritten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat seine Richtlinien angepasst und bezeichnet Umkleiden seit 2019 explizit als Arbeitszeit. Auch der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Forderung des VPOD als berechtigt bezeichnet. Einige Spitäler haben die Forderung aufgenommen und setzen sie mehr oder weniger um. Viele Spitäler, Kliniken und Heime weigern sich aber weiterhin, das rechtskonform umzusetzen. Der VPOD fordert dieses Recht für die Spitalangestellten ein - wenn nötig vor Gericht. Hier eine Übersicht.
Kanton Zürich: Umkleiden ist Arbeitszeit!
Wenn man sich für die Arbeit im Betrieb umkleiden muss, ist das Arbeitszeit.