Stadt Zürich regelt Umkleidezeiten

Der Zürcher Finanzvorsteher Daniel Leupi will gesamtstädtische Regeln, unter welchen Umständen und für welche städtischen Angestellten die Umkleidezeit als Arbeitszeit gilt. Dies sei das Resultat von zahlreichen Rückmeldungen der über 40 Dienstabteilungen der Stadt, bestätigt die Mediensprecherin des Finanzdepartements, Catharina Fingerhuth, auf Anfrage.

Der Artikel im Tages-Anzeiger vom 17.7.2019 von Corsin Zander

Leupi hatte im Januar das Personalmanagement beauftragt, eine Auslegeordnung vorzu- nehmen, ob es überhaupt eine Regelung im städtischen Personalrecht brauche. Nach den Sommerferien will das Finanzdepartement nun Detailfragen klären, wie eine entsprechende Gesetzesänderung ausgestaltet werden soll und in welchen Bereichen die Umkleidezeit an die Arbeitszeit angerechnet werden kann. Die entsprechenden Änderungen legt der Stadtrat dann dem Gemeinderat vor.

Diskussion in Spitälern

Auslöser dieses Prozesses waren Diskussionen beim Spitalpersonal, welche die Gewerkschaft VPOD im vergangenen Jahr angestossen hatte. Sie forderte, dass Spitäler die Zeit entsprechend vergüten, wenn sie vom Personal verlangen, dass es sich vor Ort umziehen muss. In gewissen Betrieben benötigen dafür etwa Pflegefachleute täglich 15 Minuten. Rechnet man das hoch, verbringen sie pro Jahr eineinhalb Wochen in der Umkleidekabine. Würden sie die Zeit bezahlt bekommen, kostete das ein Regionalspital pro Jahr 4 Millionen, das Unispital gar bis zu 20 Millionen Franken. Das Kinderspital und die Schulthess-Klinik anerkennen die Umkleidezeit mittlerweile als Arbeitszeit. Gegen weitere Spitäler reichte der VPOD Lohnklagen ein.

Bei der Stadt Zürich ist es heute je nach Abteilung unterschiedlich geregelt, was alles zur Arbeitszeit zählt. Kanalreiniger dürfen zum Beispiel je nach Einsatz 15 Minuten anrechnen. Polizisten oder das Personal in den Stadtspitälern hingegen nicht. Nun schafft die Stadt für alle einheitliche Regeln.

Corsin Zander