Nach Protesten der Gewerkschaft VPOD rechnet das Zürcher Universitätsspital (USZ) seit dem 1. August seinen Angestellten jene Zeit an, die sie benötigen, um Berufskleidung anzuziehen. 15 Minuten wurden dafür als Umkleidezeit in die Dienstzeit integriert. Der VPOD gibt sich aber nicht zufrieden. Die Umsetzung ihrer For derung sei ohne das Zutun von Personal oder Verbänden erfolgt. Mit der neuen Regelung müssten die Angestellten ihre Arbeit in kürzerer Zeit erledigen. Ausserdem würden sie weiterhin früher zur Arbeit erscheinen, um den Dienst beginn umgekleidet anzutreten, ohne die Zeit formell zu er fassen.
In diesen beiden Punkten verstosse das Universitätsspital gegen die im Arbeitsrecht festgeschriebenen Mitwirkungsrechte und die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit. Dies schreibt der VPOD in einer Anzeige, welche die Gewerkschaft beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eingereicht hat. In dem Schreiben wird ausserdem noch bemängelt, 15 Minuten seien am Universitätsspital zu knapp. Die Wege seien zu lang, die Lifte veraltet. Die Mitarbeiter brauchten täglich mindestens 20 Minuten, um die Kleider zu wechseln und zum Arbeitsort zu gehen. Weiter schreibt der VPOD, die Dienstpläne am Unispital würden oft zu kurzfristig geändert.
Andere Spitäler kulanter
Das Universitätsspital sagt auf Anfrage, man nehme die Klage des VPOD zur Kenntnis, weist aber darauf hin: «Mit dieser neuen Regelung setzt das USZ auf das gleiche Modell wie andere Spitäler.» Dem widerspricht VPOD-Regionalsekretär Roland Brunner. So habe das Kinderspital zusätzliche Stellen geschaffen, um die zusätzliche Arbeitszeit zu kompensieren. Das Kinderspital anerkennt die Umkleidezeit wie etwa auch die Schulthess-Klinik seit einigen Monaten als Arbeitszeit.
Andere Spitäler weigern sich hingegen, entsprechende For derungen umzusetzen. Eine Klage des VPOD gegen das Spital Limmattal ist beim Bezirksrat hängig. Mit dem Spital Bülach gibt es in zwei Wochen Verhandlungen vor dem Friedensrichter.
Die Anzeige beim Amt für Wirtschaft und Arbeit ist nicht das einzige Verfahren, das der VPOD gegen das Unispital führt. Die Gewerkschaft plant auch eine Klage beim Spitalrat, weil sich das USZ weigert, entgangene Vergütungen der Umkleidezeit der vergangenen Jahre zu be zahlen. Im Namen von 150 Mitarbeitern des USZ fordert der VPOD rückwirkend Lohnnachzahlungen. (zac)