Kanton Zürich will Umkleidezeit für Angestellte regeln

Der Tages-Anzeiger berichtet am 10.2.2020:

Nachdem bereits die Stadt Zürich angekündigt hat, die Umkleidezeit für alle städtischen Angestellten im Personalgesetz zu regeln, wird nun auch die kantonale Verwaltung aktiv. «Das Personalamt ist daran, eine Weisung zum Thema zu erarbeiten», sagt Roger Keller, Mediensprecher der Finanzdirektion, auf Anfrage. Eine Weisung geht aber weniger weit als eine Anpassung des Personalgesetzes. Im Grundsatz anerkennt der Kanton, dass es als Arbeitszeit gelten muss, wenn sich Angestellte aus Gründen der Sicherheit oder der Hygiene am Arbeitsplatz umziehen müssen.

Einzelne Spitäler wie das Universitätsspital haben die Umkleidezeit bereits als Arbeitszeit anerkannt. Für andere Angestellte wie etwa Polizisten sind die Regeln unklar. Die Gewerkschaft VPOD fährt seit 2018 eine Kampagne zur Anrechnung der Umkleidezeit in Spitälern an die Arbeitszeit. Die Begeisterung über die Ankündigung des Kantons hält sich in Grenzen. «Während die Stadt Zürich schon eine konkrete Regelung vorgelegt hat, liegt vom Kanton noch nicht einmal ein Entwurf vor», sagt VPOD-Sekretär Roland Brunner.

Auch Michèle Dünki-Bättig, Kantonsrätin und VPOD-Präsidentin, findet den Kanton «mutlos». In einer Interpellation fragte sie den Regierungsrat, ob die Aufnahme auf die Spitalliste an die Bedingung geknüpft werden könne, dass es einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gebe, der die Umkleidezeit regle. Spitäler, die nicht auf der Liste sind, erhalten keine Kantonsbeiträge. Die Verknüpfung mit dem GAV lehnt die Regierung ab, wie aus der kürzlich publizierten Antwort hervorgeht. Das sei ein zu starker Eingriff in die unternehmerischen Freiheiten der Spitäler. (zac)