Meine Rechte einfordern

Der VPOD klagt für seine Mitglieder das Recht ein, Umkleidezeit als Arbeitszeit angerechnet zu bekommen.

Wo stehen wir heute?

Der VPOD hat die Frage der Umkleidezet mit einer breiten » Umfrage beim Spitalpersonal abgeklärt. Die Umfrageergebnisse wurden ausgewertet und ausgehend davon haben VPOD-Mitglieder im Kantonsrat eine Anfrage gemacht zum rechtswidrigen Zustand an den Spitälern. Gleichzeitig hat der VPOD das
» Arbeitsinspektorat des Kantons Zürich informiert und offiziell Meldung gemacht. Das Arbeitsinspektorat ist als kantonale Stelle zuständig für die Überwachung und Einhaltung des Arbeitsgesetzes.

Wie geht es weiter?

Um die Umkleidezeit auch als Arbeitszeit durchzusetzen, müssen wir dies leider vor Gericht einklagen. Die Spitäler sind nicht freiwillig bereit, sich an das Gesetz zu halten und die Vorgaben des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco zu befolgen. Der VPOD hat dazu ein » Merkblatt "Lohnklage Umkleidezeit" gemacht, das auf die wichtigsten Fragen und Bedenken eingeht.

Als erstes fordern wir die Anerkennung der Umkleidezeit von den Spitälern ein - mit einer Forderung nach Lohnnachzahlung für die letzten fünf Jahre. Fünf Jahre ist die gesetzliche Frist, nach der Lohnforderungen verjähren.

Diese Forderung kann der VPOD im Namen seiner Mitglieder stellen. Sie sind aber immer persönlich von direkt betroffenen Angestellten mit einer » Vollmacht zu bestätigen.

Bis ein Gericht entscheidet, kann es noch dauern. Damit der Anspruch auf den nicht bezahlten Lohn nicht verfällt, können Angestellte eine Unterbrechung der Verjährungsfrist fordern. Auch dies macht der VPOD für seine Mitglieder - auf der Grundlage einer entsprechenden Vollmacht.

Was musst du also tun?

Für Angestellte von Spitälern, Heimen, Spitex usw. der Städte Zürich und Winterthur sind Vorgehen und Fahrplan anders. Hier sieht der VPOD die grössten Chancen für eine faire Lösung in politischen Verhandlungen. Informationen dazu hier.