Für Angestellte der Städte Zürich und Winterthur

Für die beiden grossen Städte im Kanton, die Stadt Zürich und die Stadt Winterthur, sind das Vorgehen und der Fahrplan anders. Hier siehen die zuständigen VPOD-Sektionen die grössten Chancen für eine faire Lösung in politischen Verhandlungen.

Ein juristisches Vorgehen kommt für die Angestellten der zwei Städte derzeit nicht in Frage. Ein Klagevollmacht ist somit unnötig. Allerdings gilt: Je mehr wir sind, desto stärker ist unsere Verhandlungsmacht. Darum: Werde noch heute Mitglied, damit wir uns weiterhin politisch für dich einsetzen können!

In der Stadt Zürich wurde seitens Stadtrat bereits der Grundsatzentschied getroffen, dass die Umkleidezeit angerechnet oder entschädigt werden muss. Im Moment befinden wir uns in harten Verhandlungen mit dem Gesundheitsdepartement bzgl. der Umsetzung des Grundsatzentscheids (Wieviel Zeit wird angerechnet? In welcher Form wird sie vergütet?).

In der Stadt Winterthur sind wir noch nicht soweit. Das Vorgehen wird jedoch dasselbe sein wie in der Stadt Zürich. Noch vor den Sommerferien wird in Winterthur das Thema der Umkleidezeit sehr prominent und ihr werdet über die Entwicklung der Auseinandersetzung informiert.

Bei Rückfragen oder Anregungen in der Zwischenzeit nehmt mit den zuständigen Gewerkschfatssekretär*innen Kontakt auf, Fiora Pedrina (Stadt Zürich, ) oder Mattia Mandaglio (Stadt Winterthur, ).