Umkleidezeit jetzt!

Du hast sicher auch schon davon gehört. Seit Herbst 2018 fordert der VPOD: Umkleiden ist Arbeitszeit! Es geht voran und wir laden dich ein, dich der Klage anschliessen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat seine Richtlinien angepasst und bezeichnet Umkleiden seit mehr als einem Jahr explizit als Arbeitszeit. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Forderung des VPOD als berechtigt bezeichnet. Einige Spitäler haben die Forderung aufgenommen und setzen sie mehr oder weniger um. Auch für Angestellte des Kantons Zürich wird das Umkleiden jetzt als Arbeitszeit angerechnet. Und das Arbeitsgericht Bülach hat entschieden: Die Angestellten des Spitals, die für die Umkleidezeit der letzten fünf Jahre eine Entschädigung gefordert haben, sollen durchschnittlich je einen Monat Ferien als Vergütung erhalten. Weitere Verfahren laufen am USZ und in anderen Spitälern.

Und du? Arbeitest du auch im Spital oder in einer Klinik und musst dich vor Ort umziehen? Du hast dich bisher aber nicht an der Klage beteiligt? Dann fordere jetzt mit uns deine Umkleidezeit ein.*

Der VPOD lädt alle Spital-und Klinikangestellten ein, dem VPOD beizutreten und sich der Klage anzuschliessen. Umkleiden ist Arbeitszeit! Das muss endlich auch durchgesetzt werden.

Der VPOD übernimmt für Mitglieder alle mit der Klage verbundenen Kosten und den ganzen Verfahrensaufwand. Vielleicht bekommst auch du bald einen Monat Ferien oder eine Lohnnachzahlung. Mit diesem Formular kannst du dem VPOD beitreten und dich an der Klage beteiligen:

Das Formular Beitritt und Klagevollmacht als PDF

Umkleiden ist Arbeitszeit – auch in Alters- und Pflegheimen!

Am 18. März hat das Personalamt des Kantons Zürich eine Richtlinie erlassen, die per 1. April 2021 in Kraft getreten ist: Umkleiden und die Wegzeit von der Garderobe muss bei Angestellten des Kantons als Arbeitszeit angerechnet werden, wenn sie betrieblich verordnet ist. Was für Angestellte des Kantons gilt, ist aber auch für die meisten Alters- und Pflegeheime gültig.* Hier weiterlesen.

Zum Formular Vollmacht Umkleidezeit im Alters- und Pflegeheim

* Für Angestellte von Spitälern, Heimen, Spitex usw. der Städte Zürich und Winterthur sind Vorgehen und Fahrplan anders. Hier siehen die zuständigen VPOD-Sektionen die grössten Chancen für eine faire Lösung in politischen Verhandlungen.

Du kannst natürlich auch online dem VPOD beitreten und in den Anmerkungen diesen Text einfügen:

Ich beteilige mich an der Klage «Umkleiden ist Arbeitszeit». Der VPOD übernimmt für mich die Kosten und die Prozessführung. Ich erteile dem VPOD, Birmensdorferstr. 67, Postfach 8470, 8036 Zürich und seinen SekretärInnen Sandra Ceresa und Roland Brunner die Generalbevollmächtigung, für mich eine Verjährungsunterbrechung einzufordern, in meinem Namen zu klagen, mich vor Behörden und Gericht zu vertreten und meine Interessen in dieser Klage wahrzunehmen. Die Kosten übernimmt der VPOD.

Weitere Informationen zur Kampagne "Umkleiden ist Arbeitszeit!" findest du hier in der Chronologie der Ereignisse.

Mach mit und fordere mit dem VPOD deine Rechte ein. Ich freue mich darauf, von dir zu hören.

Roland Brunner, VPOD-Sekretär